Roller parken

  • Hallo,
    letztes Jahr hat mich eine Politesse darauf hingewiesen, dass ich nicht unbedingt auf einer gekennzeichneten Parkfläche parken muss, sondern auch auf dem Fußweg stehen darf, sofern ich niemanden behindere.
    Von einem Rollerfahrer, den ich neulich getroffen habe, habe ich wiederum gehört, dass er beim Parken auf dem Fußweg schon ein Knöllchen bekommen hat.
    Was ist denn nun richtig? ;(

    Mfg, juxbär
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück.

  • Klingt a bißerl nach Behördenwillkür !!?: Der Eine siehts so und die Andere so !!! ...je nach Wetterlage und Gemütszustand ! :schok: Hatte bisher mit beiden Abstellmöglichkeiten keine Probleme. :nw:
    Gruß, Uwe. :pop:

  • ich hatte auch noch keine Probleme damit. Aber ich will es ja in Zukunft auch immer richtig machen. :strei:

    Mfg, juxbär
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück.

  • Hab letztens auf einem gekennzeichneten parkplatz in der stadt geparkt und ein parkticket an den roller gesteckt. Eine halbe stunde und ich war wieder da und sah mein parlticket und ein knöllchen :D

  • wird man jetzt schon bestraft, wenn man ein Ticket kauft?

    Mfg, juxbär
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Parkplatz nicht für PKW only ist .... Wie meistens.
    Knöllchen, weil zweckentfremdet.
    Oder, wie meiner einer, in einer Spielstraße / Fußgängerzone geparkt.
    3m weiter steht meiner jetzt VOR dem Schild. Und seitdem zwar etwas im Wege, aber Knöllchenfrei.
    Da Motor, gilt das Zeichen "Fahrräder frei" nicht. Übrigends auch für "Mofa´s", da Motorbetrieben.


    Ich denke, das gehört in die Schublade "Man kann es Übertreiben". :nw:


    Gruß
    Mc Stender

  • danke für die vielen Antworten, aber das beantwortet alles noch nicht die Frage, ob ich auf dem Fußweg parken darf.
    Weißt du wirklich niemand bescheid?

    Mfg, juxbär
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück.

  • Fürs 2Rad ein Ticket kaufen und wo, Diebstahlgeschützt, anbringen ? Steck ichs ein, ums später vorzeigen zu können, muß ja erstmal (noch) jemand da sein, dem ichs zeigen könnte ???! :nw: Dann vielleicht noch Einspruch erheben müssen...etc., der ganze Behördenterror...da bezahl ich lieber gleich das Ticket und hab meine Ruhe ! :audre:
    Gruß, Uwe. :pop:
    Fußweg: Ich denke, wenn der Fußweg breit genug ist, das auch Mutter mit Wagen noch durchkommt, stell ich das Gefährt auch dort ab...aber wenns dem Obmann nicht gefällt, wirds bestimmt so hingedreht, das es gegen § soundso widerspricht ! :nw: Wie es @Mc Stender schon geschrieben hat, im Post6.
    https://www.bussgeldkatalog.or…zum_parken_auf_dem_gehweg
    https://www.bussgeldkatalog.or…rad_auf_dem_gehweg_parken

    • Offizieller Beitrag

    Also Ich hatte mit der Kawa auch schon die Diskussion mit der Poltöse...
    Die wollte mit ein Knöllchen verpassen, weil sie einfach zu doof war, das Parkticket am Bremshebel (eingeklemmt) zu finden..
    Ausserdem sei ein Motorradl kein Auto. Sie konnte mir aber nicht sagen, wo denn dann ein Motorradl parken darf und auf meinen Einwand, dass ich genauso KFZ-Steuer bezahle konnte sie auch nicht kontern...
    Fazit: Als ich sie nach Dienstnummer und Namen fragte, weil ich umgehend zum Bügermeister gehe, wurde sie kleinlaut und hat sich verkrümelt...


    Ne Uniform ist nicht mit Kompetenz zu verwechseln...

    • Offizieller Beitrag

    Gugst Du §12 abs.3
    Weder Gullideckel, Notausgänge,Feuerwehrzufahrten oder Brücken / Türen zuparken. >>> wäre dann eine "Behinderung".
    Und eben "Ausgewiesene" Flächen = Spielzone / Fußgängerzone.
    Der STVO Kinderwagen muß vorbeikommen, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen.


    Gruß
    Mc Stender



    Ps.: Lesestoff. :whistling:
    https://www.stvo.de/strassenve…g/99-12-halten-und-parken

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