Fragen zu Rechtlichem zum Rollerfahren

Für Tuning bitte ein anderes Forum suchen.
  • Ich bin Baujahr 1961 und nicht mehr auf dem Stand der Gesetzgebung.

    Ein paar Fragen an Euch:


    Wenn mein Sohn jetzt seinen Autoführerschein macht, darf er dann automatisch auch einen 50ccm-Roller fahren?

    Wie heißt die Führerscheinklasse heute für 50ccm? Muss man für diesen Führerschein die gleiche theoretische Prüfung ablegen wie fürs Auto?

    Was kostet heute im Schnitt der 50ccm-Führerschein?


    Ist es noch immer so, das man ab einem bestimmten Alter ein Mofa ohne Führerschein fahren darf? Früher konnte man ab 16 Jahren ein Mofa fahren ohne Führerschein.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    also mit Bj. 61 hast Du die "Mofa"-Absulution = Perso reicht.

    Bis Bj. 65 ist das die Regel.


    Für deinen Sohn schaut es anders aus.

    Mofa-Prüfbescheinigung (kann auch in der Schule) ab 15 Jahre.

    Führerschein AM mit Fahrschule und Prüfung (Teuer) ab 16 Jahre.

    Ist Automatisch in allen "höhreren" Führerscheinen incl.

    Also PKW / LKW incl.


    Kleine Übersicht mit den "Höhreren" Mopedkärtchen.

    https://www.tuev-nord.de/de/pr…n/klassen-a-a1-a2-und-am/


    Schöne Weihnachten. :thumbup:


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Eben nochmal reingeschaut. Der "A1" ist jetzt ebenfalls mit 16 Jahren und enthält (logisch) AM.

    Vorteil ?

    125er und mehr als 45km/h :thumbup: Eine Option ?

    Wurde der Führerschein (ab der alten Klasse 4) vor 04/80 ausgestellt, ist ebenfalls 125er incl. :)

    Schau mal genauer. :P