Freiwillige Zulassung einer 50er

  • Moin Foristas und schöne Festtage,

    Eine wie ich finde nicht ganz uninteressante Möglichkeit.

    Durch die freiwillige Zulassung bleibt das Fahrzeug jedoch ein Kleinkraftrad und man muss keine KFZ-Steuer dafür abführen bzw. benötigt man keine HU und AU. Auf dem Kennzeichen befindet sich nur das Siegel der Zulassung mit dem Landeswappen ohne eine HU-Plakette.

    Von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge können auf einen Antrag entsprechend dem § 3 Abs. 3 FZV freiwillig zugelassen werden.

    Da wäre evtl. ja sogar ein Saisonkennzeichen (125er) möglich mal abgesehen von weiteren Vorteilen wie Mitnahme,Aufbau des Schadensfreiheitsrabatt.

    Die Frage ist halt akzeptiert die Zulassungsstelle eine COC da ja keine TSN/HSN vorhanden.


    Mit weihnachtlichen Grüßen

    Rainer

    Einfachheit ist die ultimative Raffinesse.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich denke, Du meinst hier den Abs. 3

    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

    Und Nein. Alles, was Du möchtest, ist nicht vorgesehen.

    Die "Ausnahmen" sind z.b. eine "Einzelabnahme".

    Stell Dir vor, Du fährst mit einem "Euro 4" 50ccm zum Tüv und last (Theoretisch) Dir den "Originalen" 72ccm eintragen.

    Dann wird dein Gefährt, da mehr als 45km/h Zulassungspflichtig. Dito mit mehr als 45km/h = offen.

    Sehr Theoretisch ist das ja möglich. Nur, dann kommt die "Zulassungspflicht". Das ist dann nicht "Freiwillig".


    Anders herum, kann das Gefährt ja zu "Hoheitlichen" Aufgaben eingesetzt werden.

    Nicht lachen, Polizei-Roller.

    Damit geht die Zulassung einher, da die Haftpflicht beim Bund und das "Fahrzeug" zweifelsfrei und "dauerhaft" identifiziert werden muß. D.h. Zulassung mit 25 oder 45km/h. Halt die absolute AUSNAHME der Regel. :)


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Auch mit der "Versicherung" dürfte es dann Stress geben. Die haben ja nur ihr individuelles Blechschild. Für die 25 / 45km/h Klasse.

    Und die möchtest Du ja nicht ändern. Wenn ich das korrekt Lese.

  • Durch die freiwillige Zulassung bleibt das Fahrzeug jedoch ein Kleinkraftrad und man muss keine KFZ-Steuer dafür abführen bzw. benötigt man keine HU und AU. Auf dem Kennzeichen befindet sich nur das Siegel der Zulassung mit dem Landeswappen ohne eine HU-Plakette.

    Von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge können auf einen Antrag entsprechend dem § 3 Abs. 3 FZV freiwillig zugelassen werden. Nach § 29 ist eine turnusmäßige Hauptuntersuchung nicht durchzuführen.



    Nun frag ich mich wenn ich auf der Straße mit einem normalen Kennzeichen ohne Tüfplakette rumfahre wie da die Jungs in blau drauf reagieren


    Olli

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    beim Bund / Polizei ist dann die "Revision" durch Prüfstempel zu Dokumentieren.

    Auch ohne Pflicht, gibt´s den Stempel.


    Das Haupt-Problem dürfte die Versicherung sein. Da ist schlicht NIX vorgesehen.

    Von daher ..... Was nütz Dir eine Zulassung ohne die Möglichkeit der Versicherung. :stink:


    Gruß

    Mc Stender


    Ps.: Sinn täte es z.b. bei den "Leicht-Auto´s" mit 25 oder 45km/h machen. Bzw. den entsprechenden Mobilitätshilfen.

    Aber auch da gibt´s das allseits bekannte "Blechschild" der Versicherung. Jedes Jahr ein neues.

  • richtig, ich hab mir das mal durchgelesen, man braucht ne HSN/TSN für die Zulassung bzw. Versicherung. Die hat man ja nun mal so nicht also brauchte man ein Gutachten vom TÜV oder Dekra. Dazu kommt wohl noch das sich viele Zulassungsstellen weigern. Ich weiß ehrlich gesagt nicht ob sich der Aufwand lohnt und mir persönlich ist es egal was hinten am Roller steht .Hauptsache ich bin gültig versichert und gut ist.


    Gruß Olli

  • Mit der Versicherrung gibt es kein Problem man bekommt eine eVB vormals Deckungskarte, was ich hier nur sehe ist

    der einmalige Zeitaufwand und am Anfang höhere Kosten durch die Zulassung ca. 60 Euronen plus Nummernschild.


    Hier noch ein Video zum Prozedere:


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    Die Vorteile und Nachteile muss jeder für sich selbst abwägen.....und sicherlich ist da Überzeugungsarbeit

    bei den Behörden nötig aber Gesetz ist Gesetz.

    Und in Sachen TÜV mit dem kleinen Motorradschild kannst da auch Vorfahren und Prüfen lassen nun ja

    Kosten....

    Einfachheit ist die ultimative Raffinesse.

    Einmal editiert, zuletzt von Rainer ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die TSN/HSN Nummern werden mit "0" aufgefüllt. Wie bei (Re) Import-Fahrzeugen.

    Es werden die Daten der "E" Zulassung kopiert, so vorliegt und gültig sind (Abgas z.b.) .

    Ob die wohl vorliegt ?

    Denn, mit der Zulassung muß es ja einen Teil 2 (Fahrzeugbrief) und Teil 1 (Fahrzeugschein) geben.

    Oder eben eine "Betriebserlaubnis (125er) ", keine COC mehr.


    Der eVB gilt für "Zulassungspflichtige" Fahrzeuge. Also >45km/h / >50ccm.

    Und damit ..... kommst Du dir vor, wie der DON.

    Der berühmte Don Quichotte mit den Windmühlen.


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Gerne lasse ich mich eines besseren belehren. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    netter Lesestoff.

    https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-steuer/

    125er mit <=11kW ohne Steuerpflicht (befreit) >11kW immerhin 9,20Euro an den Zoll.

    Und keine Zulassungspflicht (Freiwillig, Betriebserlaubnis) jedoch Kennzeichenpflicht (und damit Kennzeichen = Zulassung).

    Mein Gott, hat der Amtsschimmel da gewiehert. :lol:


    Gruß

    Mc Stender

  • Ich habe da schon vor einiger Zeit mal gehört.

    Für mich habe ich das Thema abgehakt.


    Hier noch an Infos dazu:


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    und

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  • Ich verstehe jetzt nicht ganz den Sinn,um was für ein Fahrzeug geht es überhaupt.


    125iger,egal welcher Hersteller,die unter 11KW liegen werden mit Fahrzeugbrief oder COC zugelassen.Meine Beverly hat auch nur COC und es gibt da gar keine Probleme.

    Bei Simson z.b. kann ich mir das nur Vorstellen da die vor 1989 gebauten automatisch 60 km/h Zulassung haben.Sind also nicht mit den Mopedschein der Bundesrepublik zu fahren,man braucht den Motorradschein,oder?

    Da es aber unter 50 ccm hat ,ist es TÜV frei.

    Ist das damit gemeint? Ich habs nicht so mit den jetzigen Scheinen,da ich sowieso aus DDR-Zeiten alles fahren darf.


    Andreas

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