REX RS 450. Betriebserlaubnis ?

Für Tuning bitte ein anderes Forum suchen.
  • Hallo Leute,

    ein Bekannter hat einen Mofa Roller Rex RS 450 Bj 2007 geschenkt bekommen der erst 3422km gelaufen hat,

    jetzt möchte er den gerne als 45er fahren.

    Entdrosseln ist ja kein Tema, aber was ist das für ein Aufwand 45er Papiere zu bekommen?

    Der Roller ist damals beim Praktiker Baumarkt gekauft worden, die Fa. die den gedrosselt hat gibt es nicht mehr.

  • Ich habs wie folgt gemacht:

    Mit der Mofa Bescheinigung zum DEKRA Mann um die Ecke, der Bescheinigt

    den Ausbau der Drossel und machte ein Probefahrt, Sache erledigt.

    Wer nicht mit 2 Zettel rum fahren möchte kann bei der Zulassungsstelle eine

    neu Betriebserlaubnis beantragen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Nope. So ist das (Sorry) illegal.

    Du brauchst eine Betriebserlaubnis, keine Zulassung.

    Die stellt nur der Hersteller aus oder der Tüver nach Vorlage bzw. die angesprochene Fa.

    Warum ?

    Wie getippert. Betriebserlaubnis hat mit Zulassung (Amtliches Kennzeichen) nix zu tun.

    Zum anderen ändern sich, die eingetragenen Werte. Wie Lautstärke und Drehzahlen sowie Leistung + Abgas.

    Das "Umtragen" ging früher, wenn Du "beide" Betriebserlaubnisse hattest (halt die Drossel nachträglich verbaut) und die "Kopie" vom Original vorgelegt hast = Neue Ausgestellt = Zweitschrift..

    Da heute, in diesem Fall, die "Originale" nicht mehr eingezogen wurde .....


    In jedem Fall benötigst Du eine passende Betriebserlaubnis. Die "Bescheinigung" für X km/h nützt Dir .....

    Nix. :strei:


    Gruß

    Mc Stender

  • Mc Stender

    Hat den Titel des Themas von „REX RS 450“ zu „REX RS 450. Betriebserlaubnis ?“ geändert.
  • Das ist schon richtig, das hätte der auch nicht gemacht wenn der über die CDI gedrosselt wäre,

    da aber nur eine Hülse auf die Variobuchse aufgeschweißt war hat er die Daten aus der COC übernommen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    gehe zur Polizei und lass Dich mal "Beraten".

    Eine Betriebserlaubnis 25km/h ist das eine, 45km/h ist was anderes.

    Hast Du 2, ist das Wahlweise.

    Hast Du keine passende, hast Du ein Problem.

    Eine "Bestätigung" mit xx KM/h reicht nicht.

    Es sind 2 verschiedene "Schuhe".

    Hat der Tüver eine "Komplette" Betriebserlaubniss ausgestellt, ist das OK. :dauh:


    Gruß

    Mc Stender

  • ich glaub wir reden aneinander vorbei, was der Tüver erstellt hat ist ein Gutachten mit allen COC Daten ähnlich

    einer Einzelabnahme beim PKW, das Gutachten ist als Vorlage bei der Zulassungstelle zu Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Gutachten oder Zettel ist KEINE Betriebserlaubnis und damit .....

    Nicht Relevant.

    Es zählt einzig die Betriebserlaubniss. Zu den km/h passend. Sorry.

    Und eigendlich must Du die für´s Kennzeichen auch vorlegen.

    Eigendlich. :)


    Kleiner Tip. Erkundige Dich nach den Kosten.

    Denn, für die Betriebserlaubnis, ist eigendlich der TÜV zuständig.

    Nicht die Zulassung. Hat ja (normalerweise) kein "Richtiges" Kennzeichen. Der Kleine.


    Und ja, geht auch u.u. mit einer "Einzelabnahme".

    https://www.bussgeldkatalog.org/abe-betriebserlaubnis/

    Trotzdem nicht ohne Betriebserlaubnis. Die muß her.


    Ich kenne es so, entweder über die Fa. aus dem Link.

    Oder beim Tüv. Und der braucht, da sich mit der Geschwindigkeit Leistung / Drehzahlen / Abgass ect. ändern, was zum Abschreiben. ;)

    1.2.3 Neue Betriebserlaubnis.


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Das "Gutachten" alleine ist gut, wenn die Rennleitung was nicht glauben will. Dann wird sowas bei der Polizei vorgelegt. Entspricht der Betriebserlaubnis. Oder net = Problem. Und ohne passende Betriebserlaubnis ...... ;(