Sozius auf Mofa

  • Hallo,

    Diese Woche hatten wir mal das Thema 2 Personen auf dem Mofa Roller.

    Den Beitrag finde ich nicht mehr aber wollte das doch nochmal aufgreifen.

    Ist vielleicht doch für den ein oder anderen interessant.

    Hab gestern mal einen Polizisten dazu gefragt.

    Der hat mir bestätigt, das ein Roller der 2 Sitzplätze hat und auch haben darf (gedrosseltes Kleinkraftrad) auch mit der Mofa Prüfbescheinigung mit 2 Personen gefahren werden darf.

    Siehe auch diesen Link.

    https://www.flvbw.de/fahrschul…-km-h-roller-erlaubt.html


    Grüße

    Hugo67

  • Die Praxis sieh aber anders aus, aufn Mofa mit 2 Leuten. Das geht für die Trachtengruppe hier zu Lande garnicht und man bekommt schnell eine Verwahrung. :roll:

    Kommt immer drauf an was man macht oder nicht lassen kann.:resp:

  • beim Klassischen einsitzigem Mofa natürlich nicht. Da darf man nur Kinder bis 7Jahre auf einem entsprechendem Sitz mitnehmen.


    Grüße

    Hugo67

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die Frage ist einfach zu beantworten.

    Ein "Mofa" = Fahrzeug darf "Heute" 2 Sitzplätze haben.

    Das "Unbrauchbarmachen" per Tasche oder verkürzter Sitzbank muß "Heute" nicht mehr sein.

    Somit ist klar, 2 Sitzplätze + Mofa eingetragen geht.


    Aber, wie so oft, nun kommt die Fahrerlaunis.

    Mit einem AM = incl. jedem Führerschein, darfst Du das Mofa mit Sozius fahren.


    Hast Du eine "Prüfbescheinigung" = keinen "Führerschein", dann nur Sozius bis 7 Jahre und ab 16.

    Denn die Prüfbescheinigung ist nur für eine !!! Person. Sozius nicht erlaubt.


    Ist nur ein Sitzplatz eingetragen, sebsterklärend.


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Die Prüfbescheinigung war ursprünglich ja für Mobilitätshilfen / Krankenfahrstühle und solche Sachen gedacht.

    Nicht zum "Transport" von weiteren Personen. Beispiel die 25km/h "Panda´s". Mit AM = mit Beifahrer, Prüfbescheinigung ohne Beifahrer.

  • Also ich persönlich hab da nix davon, ich hab den Offenen Motorrad Schein und fahre kein Mofa.

    Gibt ja aber auch Mofafahrer hier im Forum.

    Zu dem Thema kann ich bisher nur sagen was ich in Erfahrung gebracht habe:

    Eindeutig uneindeutig:nw:;heul:

    Ich kenne auch andere Einträge im www

    wie z.B. den Bußgeldkatalog.

    Wenn ich das lese denke ich eher das man nicht darf......., der Polizist allerdings wiederum was anderes sagte......:denk:

    Vielleicht kommt ja mal jemand demnächst zum Tüv auf die Führerscheinstelle oder die Fahrschule weiss das genau?


    Grüße

    Hugo67

  • Ja, die Frage wird wohl sein, ob man mit der Mofa Prüfbescheinigung 2 Personen befördern darf?:denk:

    Für mich, wie schon geschrieben, uneindeutig.


    Grüße

    Hugo67

  • Aber das wäre doch das einzig Sinnvolle an der Sache...ansonsten wär eine solche Veröffentlichung mehr als unnütz :nw: !!!??? Jeder Fahrradfahrer darf doch auch Tandem fahren !? :kl:

    Gruß, Uwe. :pop:

  • Dieses Thema enthält 7 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.