Zulassung eines 125er Rollers, der länger als ein Jahr abgemeldet war

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  • Moin Freunde!


    Will mir morgen mal nen 125er Rollsofa ansehen. Tüv hätte der bis Juni 2020. Allerdings ist der schon vor über einem Jahr abgemeldet worden.


    Was muss ich da beachten? Reicht es, den so direkt zum Tüv zu bringen oder muss da irgendwie "ne komplette Neuabnahme" oder so gemacht werden?

    Weiss jemand, was sowas ggf kosten würde?

    Baotian BT50QT9 aus 2004. Bin der dritte "Druffrumreiter" :thumbup:

  • jensi1971

    Hat den Titel des Themas von „Zulassung eines 125erRollers, der länger als ein Jahr abgemeldet war“ zu „Zulassung eines 125er Rollers, der länger als ein Jahr abgemeldet war“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Am Besten einfach mal anrufen, beim TÜV...

    Heute ist Samstag, das sollten die bis Mittag da sein..

  • Deeesss isss natürlich auch ne Idee :freundl:


    Danke Dir!

    Baotian BT50QT9 aus 2004. Bin der dritte "Druffrumreiter" :thumbup:

  • Wenn er noch TÜV hat anmelden und gut ist.

    Der TÜV verfällt ja nicht nur weil das Fahrzeug abgemeldet war.

    Vollabnahmen sind nur dann nötig wenn der TÜV schon lange abgelaufen ist.



    Grüße

    Hugo67

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nach dem Kauf zur "Zulassung" und Anmelden.

    Wenn komplett + Fährt, damit auf eignem Reifen zum TÜV (nach dem Öl / Bremsflüssigkeit / Getriebeöl wechsel / Ventile nachstellen + ner ausgiebigen Probefahrt.


    Zur Zulassung braucht es Tüv (und ist es nur noch einen Tag).


    So täte ich die Sache angehen. ;)


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Denke an die elektronische Versicherungsnummer und die Kontonummer bei der Zulassung.

    Ohne Kontonummer (für die 0 Euro Steuer, die der Zoll kassieren möchte), keine Zulassung. :wal:

  • Alles klar, danke euch!


    Habs irgendwo grad nachgelesen, daß nach 7 Jahren Stillegung ein Gutachten erstellt werden muss:

    https://www.hessenfinder.de/po…RCE=PstView&PSTID=8961993


    Stimmt ja, das war nur, wenn der ohne Tüv war, daß man den nicht angemeldet bekommt.

    Aber so müssts ja ansich problemlos gehen :roll::roll::roll:

    Baotian BT50QT9 aus 2004. Bin der dritte "Druffrumreiter" :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    (für die 0 Euro Steuer, die der Zoll kassieren möchte),

    Wie ? Die 125er kosten keine Steuer?? Weis das die Merkel??:denk:

  • Soo Freunde, ich habs dann doch getan.

    Bin mit dem Verkäufer sehr einig geworden. Es ist nun eine SYM GTS125i ABS geworden, aus dem Jahr 2016.

    Bekommen hab ich von ihm eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (sieht aus wie ein Fahrzeugschein), da steht noch das alte Kennzeichen drauf.

    Und diese Übereinstimmungsbescheinigung, mit Siegel von Sangyang und der Zulassungsstelle.


    Dann noch natürlich Handbuch, alles was an Rechnungen da war. Okay; das waren irgendwie alles wohl eher Ölwechsel und einmal TÜV, aber irgendwie noch keine richtigen Verschleissteile. Bis auf die Batterie (neue Bosch), die wohl mal Tiefentladen war. Der Apparillo hat nun 14TSD KM drauf.


    Werde nun also (wie mans ja von seinen Neuanschaffungen gewohnt ist) erstmal gründlich selber ne Wartung machen. Bremsklötze sind noch gut, aber Riemen, Gleitstücke, Rollen (Vario hatte ich noch nicht offen), alle Flüssigkeiten. Luftfilter dann auch, Kerze, Ventilspiel prüfen.

    Hab dazu schonmal im Netz gestöbert nach Unterlagen, und auch was gefunden. Zwar nicht genau mein Motor, aber sehr ähnlich...naja denke das sollte dann auch im Großen wegen der Drehmomente so passen.


    Dann kriegt der eine Gepäckbrücke für das dicke Case, welches grade auf meinem Yager drauf ist. Da gibts was von Shad, hab ich gesehn.


    Jetzt die Frage :lol:


    Ich muss ja nun ERST die Versicherung abschließen, und damit dann zur Zulassungsstelle?

    Hab grad bei HUK24 geguggt: günstigste Version ist für mich 72,08 Euro/Jahr, incl. Fremdfahrer ab 25 Jahren (evt mal mein Schwager).

    Und dann mit dem Versicherungsschein zur Zulassung? Weil frühre gabs ja bei KFZ so eine Deckungskarte (ewig nicht mehr selber gemacht)

    Baotian BT50QT9 aus 2004. Bin der dritte "Druffrumreiter" :thumbup:

  • Und dann mit dem Versicherungsschein zur Zulassung? Weil frühre gabs ja bei KFZ so eine Deckungskarte (ewig nicht mehr selber gemacht)

    Ich kenne das nur beim Auto, aber da reicht es normalerweise dir die Versicherungsnummer von der Versicherung geben zu lassen und diese dann beim TÜV vorzulegen.
    Normalerweise reicht denen das um etwas anzumelden. Man darf mit gültiger Versicherung auch ohne Kennzeichen zum TÜV fahren. Ich wurde mal von der Polizei angehalten. Habe denen dann die Versicherungsnummer gesagt und alles war gut.

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