Zn50qt-51 betriebserlaubnis

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    korrekt.

    Es darf nur eine Passende = Aktuelle geben.

    Und dann darf der Roller halt nur das laufen, was zulässig = bei der Versicherung (25 / 45km/h) eingetragen ist.

    Die Ausrede "hat der Hersteller so geliefert", ist seit 2009 im Schredder gelandet.

    Der 1. ist der Fahrer, der 2. der Halter und erst dann kommen Importeur / Hersteller (so in Deutschland).

    Und zu schnell, ist ein Fall für den Staatsanwalt. Meistens. Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Das GPS vom Handy ist da deutlich genauer, als der Tacho. Denn der darf 0km/h zuwenig, aber 20% zuviel Anzeigen.


    Bei einer Kontrolle der Rennleitung ist nahezu immer ein Mann vom Tüv dabei / nicht weit weg.

    Und ist der Rollator dann zu schnell, kann das böse enden.:wal:


    Gruß

    Mc Stender

  • Schon mal vielen Dank dafür :thumbsups:


    Also wenn ich die 45er Papiere habe dann würde ich den auch nur mit 45 fahren und nur diese Papiere dabei haben.


    Führerschein Klasse B ist ja vorhanden aber ich möchte trotzdem legal unterwegs sein.


    Sollte ich kein Erfolg mit einer neuen BE haben muss ich den weg über den TÜV gehen und hoffe das die mir ihn so abnehmen.

    Wie gesagt er fährt momentan schon 45 weil der vorbesitzer ein Kabel gezogen hat aber der TÜV möchte bestimmt eine neue cdi mit Gutachten sehen oder?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Bergab und 45 = alles paletti = perfekt.


    Der Tüv möchte eine "Unbedenklichkeitserklärung (das nicht geklaut) und eine Vorlage zum abschreiben.

    Da Abgas, Drehzahlen, Leistung und weiteres nicht idente sind. Logisch.

    Manchmal ist der Hobel in der Datenbank, wenn nicht .....


    Der "Zusatz" 196 zum PKW Schein ist bekannt ?

    Damit darfst Du 125er bis 11kW in Deutschlad fahren. Seit Anfang des Jahres ist das möglich.

    Frag bei der Fahrschule halt mal nach.


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Die Obrigkeit möchte die COC = Betriebserlaubnis sehen. G.g. = nahezu immer reicht den Herren der Rennleitung eine gute Laser Kopie (die sich auch billigst ersetzen läst). Dazu der Versicherungs-Schein. Der kommt ja eh jedes Jahr neu. Dann darf der Hobel nicht auffällig laut sein und eben nicht zu schnell fahren.

  • Möchte der tüv auch eine unbedenklichkwitserklärung obwohl ich die 25er Papiere habe?

    Bzw. Ist es ja nur ein A5 Blatt.


    Das ich jetzt auch größeres fahren darf ist mir bekannt :)


    Ich denke mit COC papieren meinst du das A5 Blatt? ?

    Auffällig ist er definitv nicht, ganz normaler roller eben.

  • Habe heute bei soundpark angerufen, ein sehr netter junger Mann am Telefon.

    Es geht alles sein Gang und ich freu mich.


    Vielen Dank nochmal Mc Stender :thumbsups: