Fahren ohne Führerschein trotz B196?

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  • Hallo!


    Wie sieht das eigentlich aus wenn ich jetzt den neuen B196 Führerschein habe, und mit einem entdrosselten 50ccm unterwegs bin und erwischt werde ist das dann auch Fahren ohne Führerschein oder nur Betriebsergebnis erloschen?

  • Die Betriebserlaubnis ist auf jeden Fall erloschen, da er ja nicht mehr dem Original entspricht.


    Fahren ohne Versicherung, auf Grund der " Manipulation" kommt dann noch hinzu. :böse:;)


    Aber ob der Führerschein mit B196 dann auch gefährdet ist, müsste man mal einen Gendarmen fragen. ;)

  • Na klar Betriebserlaubnis ist erloschen das ist mir klar! Das kostet aber nur 50€!


    Fahren ohne Versicherung glaube ich aber nicht, weil Versicherung habe ich ja und ich glaube auch im Fall eines Schadens bezahlen die auch können aber bis zu 5000€ von mir zurückfordern.


    Aber ob das auch Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das Frage ich mich grade weil ich denke nicht weil der B196 berechtigt mich ja bis zu 125ccm zu Fahren und ich würde dann ja 50ccm fahren mit ca 70kmh

  • Fahren ohne Versicherung glaube ich aber nicht, weil Versicherung habe ich ja und ich glaube auch im Fall eines Schadens bezahlen die auch können aber bis zu 5000€ von mir zurückfordern.

    Darauf würde ich aber nicht wetten.

    Wenn durch deinen "friesierten" Roller grösserer Schaden entsteht,

    glaube ich nicht das die ohne weiteres bezahlen. :denk:

  • Genau das denke ich ja auch! Deswegen will ich mich ja auch am Montag in der Fahrschule anmelden und 600€ Auf den Tisch legen, und ich hab 1 Problem weniger.


    Darauf würde ich aber nicht wetten.

    Wenn durch deinen "friesierten" Roller grösserer Schaden entsteht,

    glaube ich nicht das die ohne weiteres bezahlen. :denk:

    Naja davon gehe ich jetzt mal nicht aus das ein Schaden passiert! Aber fahren ohne Versicherung können die mir wohl nicht vorwerfen. Lediglich Fahren ohne Betriebserlaubnis und das kostet nur 50€ :D

  • aber ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis ist automatisch auch ohne Versicherungsschutzunterwegs , d. h, im Ernstfall geht die Versicherung vielleicht in Vorleistung, holt sich aber alles wieder zurück bei dir....


    Frag mal deinen Versicherungsagenten....oder besser nicht DEINEN sondern einen anderen

  • genaugenommen ist es Versicherungsbetrug!! da angaben gemacht wurden zum Fahrzeug die nicht stimmen. In den Papieren steht 45 kmh drin, fährt aber 70. das ist betrug.. so einfach ist das..

    ich kann nicht ein auto mit 70 Ps versichern lassen das in wahrheit 200 hat, denn das Gefahrenpotenzial ist wesentlich höher.. das bedeutet du fährst ohne Versicherungsschutz da für genau dieses Fahrzeug keine Versicherung besteht, da falsche angaben gemacht wurden !!


    Fahren ohne Führerschein ist es nicht, da du bis 80 kmh dürftest oder gar höher. noch dazu bis 125ccm.


    die Abe erlischt ebenfalls, da die angaben nicht stimmen...

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