Unterbodenbeleuchtung - Gesetzeslage

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  • Hallo,
    würde gerne an meinen Roller Unterbodenbeleuchtung anbringen, jedenfalls weiß ich nicht, wie die Gesetzeslage ist.

    Das man mit eingeschalteter UBB nicht fahren darf, ist mir klar, gibt es da aber irgendeine andere Möglichkeit, im Legalen Bereich zu bleiben?

    Habe gelesen, dass es erlaubt ist, wenn im Helmfach ein Schalter zum An/Ausschalten ist und die UBB nicht angehen darf, sobald die Zündung an ist. Stimmt es? Wenn nicht, gibt es irgendeine andere Möglichkeit?

    MfG

  • Soweit ich weiß, führt jede bauliche Veränderung in Sachen Licht an deinem Roller zur Löschung deiner Betriebserlaubnis.


    Ausserdem muss die Beleuchtung eine E Nummer haben.


    Hintergrund des Verbote ist das du andere Verkehrsteilnehmer irritierst.


    Zur Frage ob sie im Stand erlaubt ist, nein. Wenn du sie montiert ist es eine bauliche Veränderung.


    Wenn ich falsch liege, möge man mich verbessern.

  • @Akifo

    Schwarze Schrift auf schwarzem Hintergrund ist net so gut!

    Da solltest du eine andere Schriftarten wählen, denn viele hier im Forum haben haben den dunklen Hintergrund gewählt


    So sieht es bei mir aus!


    Screenshot_20210203-195328.png

  • Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das nicht zulässig. :thumbdown:  :lol::zubef::wal:

    Die Prüfer können so kulant sein wie sie wollen,

    jeder Teil der Fahrzeugbeleuchtung muss ein E-Prüfzeichen aufweisen

    das in als Fahrzeugbeleuchtung qualifiziert.

    Trägt also irgend ein Prüfer eine solche Kirmesbeleuchtung ein

    wird es die Polizei absolut nicht interessieren und ein Bußgeld wird fällig!!!

    Bei Fahrzeugen dürfen keine Lichtquellen die man außerhalb des Fahrzeuges sehen kann anbringen

    die keine Zulassung für dieses Fahrzeug haben.

    Der Schalter ist uninteressant weil einen nichts dran hindert den im öffentlichen Verkehrsraum ein zu schalten

    oder zu vergessen den aus zu schalten.

    Grundsätzlich sind "Einsteigehilfen" erlaubt (Auto),

    also das was man als Unterbodenbeleuchtung an einem Fahrzeug so anbringt,

    aber nur wenn die so angeschlossen sind, dass die bei laufendem Motor nicht mehr funktionieren.

    Die sind offiziell nur dazu da nach dem Parken nicht wegen Dunkelheit in eine Matschpfütze zu treten.

    Alles andere ist verboten!

    Zusatzlampen für Showzwecke die man an einem Fahrzeug anbringt dürfen nicht betriebsbereit sein.

    Ein Schalter oder eine gezogene Sicherung reicht hier nicht

    da man die ja mit einem Handgriff wieder in Betrieb nehmen kann.

    Hier muß die gesamte Verkabelung nicht betriebsbereit sein,

    also es müssen Kabel fehlen und zwar so,

    dass man die nicht einfach so mal eben wieder anschließen kann.

    Auf Privatgrundstück darfst Du machen, was Du willst,

    nur bevor Du in den öffentlichen Raum eindringst musst Du es wieder aufwändig Rückbauen!


    Meinen Segen bekommst Du.:seg:

    Kommt immer drauf an was man macht oder nicht lassen kann.:resp:

    Einmal editiert, zuletzt von Budelmarker ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Textfarbe angepast.

    Zum Thema.

    Wenn der Motor aus ist und das "Fahrzeug" steht, ist der Roller = ner Schubkarre.

    STVO ect. für ne Schubkarre ?

    Die Beleuchtung darf halt nicht blenden. Wenn doch = Ordnungstrafe.

    Läuft der Motor = Zündung an und ist Fahrbereit, dann schaut es halt nach STVO aus.

    Z.b. nicht außen den Fußboden Beleuchten, verändern der Serienbeleuchtung usw.


    Also auf dem Hauptständer / Seitenständer ohne Motor = kein Problem.

    Sonst Problem in Sicht. ;)

    Beachte auch die Bodenfreiheit (über den Kantstein schleifen, Schräglage).


    Gruß

    Mc Stender

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    abgesehen, das sich mir der Sinn nicht erschliest.

    Wenn du es machst, darf die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt werden.

    Also die Sache nicht in Stücke gehen, wenn Du über den Kantstein schleifst oder der Roller in Schräglage ist.

    Der Betrieb darf halt nur mit stehendem Motor möglich sein.

    Also als "Schubkarre".

    Wie, nun ja.

    Teile, die angebaut werden, sollten eine E-Nummer haben. Aber wer schaut unter den Roller, wenn nicht muß.

    Wie getippert. Der Sinn fehlt mir irgendwie.


    In einer Garage oder Stellplatz gibt es per Batterie und Bewegungsmelder genügend andere Möglichkeiten für "Licht" zu sorgen. :denk:


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: LED-Stripes sind Billig, aber der Kleber nicht wasserfest.

    Schläuche sind zu groß und ineffektiv.

    Von daher .... Man denke eben auch an das Wasser (Spülung) und den "Dreck / Staub" an der Stelle.

    Im Schaufenster / Wohnzimmer mag das gut aussehen. Im realen Betrieb ?

  • Würde die Lichtmaschine eh nicht mehr belasten, da diese nicht gerade ein Atomkraftwerk ist. ^^

    Ansonsten, wie Mc Stender bereits beschrieben, während des fahrens nicht zulässig (StVO) und auf dem Ständer stehend Ok!

    Du kannst es aber machen wie du möchtest, ist deine Sache. :thumbsups: