Umbau auf Led Blinker vorne Rex Imola

  • Moin Moin,

    da das Wetter ja Momentan nicht so wirklich mitspielt und man nicht fahren kann oder will, habe ich beim aufräumen in meiner Garage ein Paar schöne LED Blinker gefunden :thumbsups:

    Ja und damit fing alles an^^^^

    Hinten die Blinker montiert und sie blinken im schnellen Takt aber sie blinken ja erstmal.

    Nun damit sie wieder normal blinken muss ein anderes Relais her, kurz im Forum umgeschaut und schon fündig geworden ein Koso soll es dann werden.

    Gesagt getan das Relais bestellt und dann kam mir der Gedanke was mache ich vorne?

    Dann habe ich mal in der Bucht gesucht und diese hier gefunden: s-l500.jpg

    Als diese ankamen waren erstmal die falschen drin:evil: ich habe den Händler freundlich angeschrieben und Ihn auf den kleinen Unterschied hingewiesen 8o

    Also waren neue unterwegs und ich habe aber durch Zufall andere kleiner schwarz LED und mit ENr. gefunden :thumbsups: IMG_20210309_160211.jpgIMG_20210309_150001.jpg


    Tja und jetzt sieht es so aus nur leider habe ich immer noch nicht das Relais ;(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    lass das aber nicht den Tüv sehen.

    Bzw. den Tüv die "Umrüstung" eintragen.

    Die Blinker dürfen nur 1:1 ersetzt werden.

    D.h. Glühlampe gegen Glühlampe.

    LED ist ein Umbau und einzutragen.

    Z.b. sind LED Blinker von der Seite meist schlicht nicht zu sehen.

    Dann sagt der Tüv, lass den Spiegel Blinken und alles hat seinen Seegen.


    Es gibt auch "Ersatzwiderstände" für die LED.

    Dann kann das alte "Blinkerrelais" bleiben.


    Gruß

    Mc Stender

  • Wie kommst Du auf so einen Irrsin??

    Habe ich bisher auch nur so abgespeichert. Wenn du Änderungen an deinem Fahrzeug vornimmst, dann nur durch originale oder zugelassene Nachbauteile.
    Haben die LED-Blinker eine E-Nummer?

    Sie müssen halt geprüft und auch zugelassen sein.

    Hast du einen Link zu den Blinkern?

    • Offizieller Beitrag

    Mach, was Du willst.

    Eine Werkstatt tut´s net, warum ?

    Eintragung muß sein, da Umbau. Kein Ersatz.

    Sorry, ist so.


    Auch an der Zulassungsnummer (E-Nummer der Blinker) hängt "Papierkrieg", den Du nicht mitführen must.

    Einhalten jedoch schon.

    Auch da kannst Du nachlesen. Ersatz Ja, Umrüsten = Eintragen lassen und jede Menge regularien.

    Ja, von denen ich auch nur einen kleinen Teil kenne.


    Der Tüver ist dazu da, das zu kennen und den "Einhalt" zu bestätigen.


    Hast Du LED Blinker, darfst (und sollst) die mit LED-Blinker ersetzen.

    Hast = ab Werk so (und nicht anders) verbaut.

    Denn so wurde der Roller / das Fahrzeug zugelassen + in den Verkehr gebracht.


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Bei den PKW´s reicht z.b. schon die Kennzeichenleuchte.

    Bis Baujahr / Monat / Fahrgestellnummer mit Sofitte, dann, mit anderer Zulassungsnummer (für den Bau), mit LED.

    Knallt Dir hinten einer rein und Du hast LED statt Sofitte (Glühlampe) hast Du automatisch (mit) Schuld, da die Betriebserlaubnis verfallen ist und der "Umbau" nicht eingetragen wurde. Kleine Ursache, große Wirkung. Zumal der Rest vom Auto komplett idente ist.

  • Mein lieber MC Stender ich wage mich mal Dir zu unterstellen das Du es mit dem stängigen Finger erheben und Tüv und Zulassung und Eintragen lassen gut meinst!!!

    Jedoch möchte ich jetzt von Dir mal Butter bei die Fische!!!

    Wo steht das??? Strassenverkehrsrecht

    Bitte genau mal §§ Abs. usw.

    Ein Universal LED Blinker mit E-Nummer kann ich wenn er denn passt an die geeignete Stelle bauen ohne Ihn eintragen zu lassen!!!

    Ich habe in meinem Leben sehr viele Motorräder umgebaut und diese auch dem Tüv vorgeführt wenn es denn nötig war!

    Auch mal kurz gesagt denke ich das ein Forum den technischen Austausch dient und eine Hilfe für Leute die interessiert sind sein sollte.

    Wenn früher jemand sich aufs Ei gelegt hat, dann ist er zu Polo usw hin und hat sich dort einen Ersatzbremshebel gekauft weil er dort eben billiger war als beim Vertragshändler!

    Das ging solange gut bis ein Spinner meinte das sowas ja auch eine Zulassung braucht!

    Seid dem hat sich im Gesetz vieles geändert gebe ich ja zu, nur wenn Teile wie ein Blinker eine E-Nr haben und an einem Fahrzeug mit einer E-Zulassung verbaut werden braucht dieses nicht eingetragen zu werden!!


    Ich bin gespannt auf die Quelle Deines Wissens!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    DU hast vollkommen recht.

    Die Teile mit E-Nummer sind im Straßenverkehr immer und auf jedenfall an jedem Fahrzeug zugelassen.

    Sogar am GoCart ?

    Nicht am 40tonner oder am Anhänger ?

    Man stelle sich vor, Auspuff vom Rollator am 40Tonner. Ist ja Zugelassen. Oder doch nicht ?

    Das steht im Papierkrieg, der an dieser Nummer hängt und den der Tüv hat, wenn Er denn schaut.

    Denn die Versicherung, die Zahlen soll bzw. deren Gutachter tun es.


    Nicht mitführen zu müssen heist nicht Freibrief = mach was und wie du es willst.

    Die Regularien und Bestimmungen der Zulassung müssen eingehalten werden.


    Woher Du diese beschaffen sollst um eben einhalten zu können, das muß der Verkäufer Dir mitteilen können.

    Wenn nicht, Einbau nicht zulässig, weil Vorschrift = Zulassung nicht eingehalten werden kann. Wie denn auch.


    Aber Du weist es ja eh besser.

    Wenn Die Versicherung im Schadensfall Dir die Kostenübernahme verweigert, weil die Betriebserlaubnis wech ist, dann kommt das Erwachen.


    Hätt ich blos.

    Nur dann ist zu spät.


    Gerade mit dem Licht kann viel schief gehen.

    Hat der Tüv genickt, wen interessiert´s. Da ist eingetragen und gut ist.


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Und nochmal. Du !!! baust um, nicht ersetzt 1:1. Und damit ist dein Bier = Haftung. Und genau deswegen findest Du keine Werkstatt, die das macht, ohne Eintragung vom Tüv. Dann hat der die A-Karte, weil so eingetragen ist.

  • Hier mal ein wenig E Nummern Chaos


    Scheinwerfer und Heckleuchten


    Die folgenden Staaten gehören zur Economic Commission for Europe (ECE) (zu deutsch: Wirtschaftskommission für Europa)

    Die Zahl nach dem E verrät, welches Land die Genehmigung für ein Autoteil erteilt hat. Dies bedeutet aber nicht, dass das auch das Herstellungsland ist.


    Ort der Zulassung


    E1 Deutschland

    E2 Frankreich

    E3 Italien

    E4 Niederlande

    E5 Schweden

    E6 Belgien

    E7 Ungarn

    E8 Tschechien

    E9 Spanien

    E10 ehemaliges Jugoslavien

    E11 Grossbritannien

    E12 Österreich

    E13 Luxemburg

    E14 Schweiz

    E15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)

    E16 Norwegen

    E17 Finnland

    E18 Dänemark

    E19 Rumänien

    E20 Polen

    E21 Portugal

    E22 Russische Föderation

    E23 Griechenland

    E24 Irland

    E25 Kroatien

    E26 Slowenien

    E27 Slowakei

    E28 Weißrussland

    E29 Estland

    E31 Bosnien und Herzegowina

    E32 Lettland

    E34 Bulgarien

    E35 Kasachstan

    E36 Litauen

    E37 Türkei

    E39 Aserbaidschan

    E40 Mazedonien

    E42 Europäische Union

    E43 Japan

    E45 Australien

    E46 Ukraine

    E47 Südafrika

    E48 Neuseeland

    E49 Zypern

    E50 Malta

    E51 Südkorea

    E52 Malaysia

    E53 Thailand

    E56 Montenegro

    E58 Tunesien


    Ausführung: Scheinwerfer


    A - Begrenzungslicht

    B - Nebellicht

    C - Abblendlicht

    R - Fernlicht

    CR - Fern- und Abblendlicht

    C/R - Fern- oder Abblendlicht

    HC - Halogen Abblendlicht

    HR - Halogen Fernlicht

    HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht

    HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht

    DC - Xenon Abblendlicht

    DR - Xenon Fernlicht

    DC/R - Bi-Xenon

    / - nicht zusammen einzuschalten



    Ausführung: Heckleuchten


    A - Begrenzungsleuchte

    AR - Rückfahrscheinwerfer

    F - Nebelschlussleuchte

    IA - Rückstrahler

    R - Schlussleuchte

    S1 - Bremsleuchte

    2a - hintere Blinkleuchte



    Sonstige Leuchten


    1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen

    5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge

    6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m

    SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge

    SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge

    RL - (Daytime Running Light) Tagfahrleuchten


    sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer


    Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5

    für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf


    Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt



    sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte


    Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaußenseite.

    Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden.




    Achtung STVZO hat hier Vorrang steht da was anderes kann das teil 1000 Enummern haben.
    Grade was den Umbau angeht lieber auf nummer sicher gehen und die Roller bekommen meist ne Zulassung so wie sie aus der Fabrik rollen.
    Hat das Teil eine Typenprüfnummer unbedingt nachsehen für was die geprüft ist.

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