Das macht Laune:-(

  • Unsere Nachbarn in Österreich machen da was richtig:


    Nach 5 Jahren ununterbrochenem B-Führerscheinbesitz kann jeder
    Autofahrer mit 6 Praxisstunden bei einer Fahrschule bzw. Autofahrerclub
    die Lizenz für ein 125er Zweirad erwerben. Ein Nachmittag mit
    praktischen Übungen und Ciao Stau, Ciao Parkplatzsuche!


    Pia zahlt den Lappen in Höhe von 230 € beim Kauf einer Wespe, da weiß
    man was man hat in D.


    http://www.fahr125.at/soeinfachgehts
    Vielleicht wird ja das Führerscheinrecht ja mal EU weit harmonisiert...träum weiter :seg:


    Grüße

    Einfachheit ist die ultimative Raffinesse.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rainer () aus folgendem Grund: Ergänzung, Url eingefügt

    • Offizieller Beitrag

    Klär mal bitte nen alten Trucker auf...


    B-Schein ist der alte 3er??
    Ich kann die neuen Bezeichnungen nicht leiden!!!

  • Ergänzend noch ein paar Infos dazu:


    Außerhalb Österreichs wird der Code 111 auch noch in nachstehenden EU-Ländern unter folgenden Bedingungen akzeptiert:




    - Italien

    - Lettland

    - Tschechische Republik (nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe)

    - Spanien (Besitz von mindestens 3 Jahre Lenkberechtigungsklasse B)

    - Portugal (ab dem Mindestalter von 25 Jahren)


    So siehts aus in Europa, in D. schaut man mal wieder in die Röhre.


    Grüße

    Einfachheit ist die ultimative Raffinesse.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Code 111 ist 3 Stellig und damit Nationales "Recht".
    Nicht EU Weit.


    Hier ist also die Regel NUR in Österreich gültig.
    Auch nicht in den anderen, aufgeführten Ländern.


    Italien z.b. ist nur der 125er Soziusbetrieb eingeschränkt (ohne A bzw. A1).
    Sind halt andere Regularien.


    In Deutschland war es vom Ausstellungsdatum abhänig.
    Einmal bis 1956 (glaub ich) bis 250ccm und bis 01.04.1980 bis 125ccm.
    Bei Klasse 3 (Heute "B") incl.


    Gruß
    Mc Stender



    Ps.: Lesestoff. Österreich only.
    https://de.wikipedia.org/wiki/…C3.A4der_bis_125_cm.C2.B3

  • Moin moin!
    Na man gut das ich alles fahren darf.
    Also kein grund für Trübsahl bei mir .
    Grüße Olaf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ist auch schon weniger geworden.
    Mit dem "alten" 3er durfte man 7,5To Zugfahrzeug und das 2 Fache, als Tandem-Achse, hinten dran.
    Macht also 3* 7,5To =22,5to Zuggewicht.


    Laut meiner Plastikkarte dürfen es "Heute" nur noch 12,5to sein.


    Soviel zum "Bestands-Schutz".
    Übrigends auch >55 Lebensjahren und ohne Gesundheitsuntersuchung.
    Trotz Klasse "2".


    Aber ich will mich nicht beschweren. Heute geht der Anhänger extra und mit 3,5to ist ein "Heutiger" am Ende.
    Mit §B96 (Kostet extra) past dann auch der Wohnwagen hinten dran. 4250kg darf der "Zug" dann wiegen.


    Gruß
    Mc Stender