NEUE COC VOM STVA.....geht doch ganz easy

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Baujahr
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  • Ich wollte eigentlich nur ne Unbedenklichkeitsbescheinigung für den 50ccm Kymco.

    Jetzt kann ich OHNE TÜV!!!!! usw. gleich neue Papiere ordern.

    Sogar komplett Online ohne Rennerei.

    20230922_102337.jpg20230922_102400.jpg

  • 8) Das ist ja mal cool!

    Das Schreiben ist ja von der KFZ-Zulassungsstelle, hast Du dort vorher diese Verlusterklärung vorgelegt und/oder eine Bescheinigung der Polizei vorgelegt daß das Moped nicht gestohlen ist?

    Das ist vermutlich eine Spezialität des Landkreises Rostock, hier in Hessen gibt es das glaube ich nicht? Muß ich das nächste Mal bei der Zulassungsstelle mal fragen.

  • 8) Das ist ja mal cool!

    Das Schreiben ist ja von der KFZ-Zulassungsstelle, hast Du dort vorher diese Verlusterklärung vorgelegt und/oder eine Bescheinigung der Polizei vorgelegt daß das Moped nicht gestohlen ist?

    Das ist vermutlich eine Spezialität des Landkreises Rostock, hier in Hessen gibt es das glaube ich nicht? Muß ich das nächste Mal bei der Zulassungsstelle mal fragen.

    Die Verlusterklärung machst mit dem Antrag für die Unbedenklichkeitsbesch.

    Keine Ahnung ob das nur Regional so ist.

    Kymco will 140€ dafür.

  • Die Verlusterklärung machst mit dem Antrag für die Unbedenklichkeitsbesch.

    Keine Ahnung ob das nur Regional so ist.

    Kymco will 140€ dafür.


    Mir haben die von der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt für den ca.2006er Kymco S9

    lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt (rund 5€),

    und die Ersatzpapiere über Popko Motorsport sollen da rund 99 € kosten.

  • Moin,

    Argoony

    Hab das mal beim STVA durch meine Tochter abklopfen lassen.

    Prinzipiel gilt : 2 Takter= No way.

    Nur über den Hersteller oder TÜV.

    Ausnahme: DDR Mopeds

    Ich glaub die wollen die 2 Takter von der Strasse haben.

    Interessant ist auch der Umstand , das eine COC zwar als Fahrzeugidentifikation anerkannt ist, aber das man Theorethisch mit der COC erst beim STVA einen Fahrzeugschein ausfertigen lassen muss.

    Das würde auch DIN A4 erklären.

    Bei anderen Herstellern wie kymco, Sym, TGB usw. hast ja auch das in Deutsch verfasste Heftchen als Betriebserlaubnis oder einen Fahrzeugschein.

  • ...

    Hab das mal beim STVA durch meine Tochter abklopfen lassen.

    .....

    Da mein Sohn die Unbedenklichkeitsbescheinigung höchstwahrscheinlich entsorgt hat

    darf er zum STVA eine neue holen und soll auch nochmal anfragen wegen den Ersatzpapieren.

    Hoffe das er es dieses Jahr noch dorthin schafft :D ;) :)

    werde dann berichten :D

  • Was lange gährt quillt irgendwann über :D

    Also irgendwie weis bei der Rennleitung jeder etwas anderes ...

    Vor ein paar Monaten wurde mir unmissverständlich mitgeteilt

    das man "Ohne" ABE das Fahrzeug nicht im Öffentlichen Verkehrsraum bewegen dürfe

    (also drauf sitzen und fahren)

    selbst zur Vorführung betreffs Unbedenklichkeitsbescheinigung dürfe man das Fahrzeug nicht fahren

    sonder muss es Transportieren oder Transportieren lassen.

    Habe heute nochmals mit der Rennleitung Telefoniert und nachgefragt

    weil mir gestern diesbezüglich etwas anderes erzählt wurde.

    (wurde mehrfach weiter verbunden zu irgendeiner Fachabteilung)


    Auskunft stand Heute:

    Wenn der Motorroller Versichert ist und man im Besitz der Versicherungsbescheinigung und des Versicherungskennzeichen ist

    darf man zur Vorführung bei der Polizei "Fahren" (zumindest hier in MG/NRW).

    Hat man dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte man sich natürlich darum kümmern eine Zweitschrift der ABE zu bekommen,

    weil es im falle einer Kontrolle sonst ca 10€ kosten könnte je nach laune des Kontrollierenden Rennleiters.


    Und wegen einer Komplett anders lautenden Auskunft von einem anderen "Rennleiter" stand der Roller jetzt ungenutzt seit dem Kauf im Schuppen.

    Hab dann gleich mal die jetzt abgelaufene Versicherung reaktiviert ....

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