Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist das nicht zulässig.
Die Prüfer können so kulant sein wie sie wollen,
jeder Teil der Fahrzeugbeleuchtung muss ein E-Prüfzeichen aufweisen
das in als Fahrzeugbeleuchtung qualifiziert.
Trägt also irgend ein Prüfer eine solche Kirmesbeleuchtung ein
wird es die Polizei absolut nicht interessieren und ein Bußgeld wird fällig!!!
Bei Fahrzeugen dürfen keine Lichtquellen die man außerhalb des Fahrzeuges sehen kann anbringen
die keine Zulassung für dieses Fahrzeug haben.
Der Schalter ist uninteressant weil einen nichts dran hindert den im öffentlichen Verkehrsraum ein zu schalten
oder zu vergessen den aus zu schalten.
Grundsätzlich sind "Einsteigehilfen" erlaubt (Auto),
also das was man als Unterbodenbeleuchtung an einem Fahrzeug so anbringt,
aber nur wenn die so angeschlossen sind, dass die bei laufendem Motor nicht mehr funktionieren.
Die sind offiziell nur dazu da nach dem Parken nicht wegen Dunkelheit in eine Matschpfütze zu treten.
Alles andere ist verboten!
Zusatzlampen für Showzwecke die man an einem Fahrzeug anbringt dürfen nicht betriebsbereit sein.
Ein Schalter oder eine gezogene Sicherung reicht hier nicht
da man die ja mit einem Handgriff wieder in Betrieb nehmen kann.
Hier muß die gesamte Verkabelung nicht betriebsbereit sein,
also es müssen Kabel fehlen und zwar so,
dass man die nicht einfach so mal eben wieder anschließen kann.
Auf Privatgrundstück darfst Du machen, was Du willst,
nur bevor Du in den öffentlichen Raum eindringst musst Du es wieder aufwändig Rückbauen!
Meinen Segen bekommst Du.