Beiträge von RPU

    Mc Stender: Ja, du hast Recht...... "Beleuchtung" ist BE relevant.
    Dies hat ja niemand (ich auch nicht) bestritten.

    Es hat auch niemand geschrieben, dass jemand die Absicht hat, die Betriebserlaubnis relevante Beleuchtung (i.d.R. die Leuchten außen am Fahrzeug wie Scheinwerfer, Rückleuchten, Kennzeichenleuchten usw.) in irgendeiner Form zu verändern.
    Es hat auch niemand geschrieben, dass er diese Leuchten mit LED Leuchtmitteln ausstatten möchte.

    LED Leuchtmittel sollen (siehe oben) in die Tachobeleuchtung (= gemeinhin Instrumentenbeleuchtung) eingebaut werden und die Beleuchtung der Instrumente ist NICHT relevant für die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges.
    Auch eine Änderung der Spannungsversorgung für Scheinwerfer (hier: Die Umstellung von 12 Volt Wechselstrom auf 12 Volt Gleichstrom) ist hinsichtlich der Betriebserlaubnis für die Leuchten NICHT relevant.



    Bei der Baumusterzulassung wird der Scheinwerfer mit dem vorgesehenen Leuchtmittel (zusammen: Die Leuchte) und mit festgelegter Stromversorgung geprüft. Die Art der Stromversorgung ist dabei Nebensache, weil diese für die Prüfung immer aus einem Labornetzteil kommt.
    Dieses Labornetzteil erzeugt dann Strom mir einer angegebenen Spannung und einer angegebenen Stromstärke.
    Beispiel: 12 Volt / 5 A und dabei ist es völlig egal, ob Wechselstrom oder Gleichstrom verwendet wird.
    Scheinwerfer werden dabei auch immer nur mit der sogenannten Nennspannung geprüft - egal, dass man genau weiss, dass diese Nennspannung nachher im normalen Betrieb durchaus überschritten oder auch unterschritten werden kann.

    Ist halt so und damit musst Du leben - auch, wenn ich mal unterstelle, dass Du gerne etwas anderes lesen möchtest.
    Musst Du mal zum TÜV fahren und richtig nachfragen, welche Beleuchtungseinrichtungen für die Betriebserlaubnis relevant sind.
    Ich kann aber gerne die Tage mal nachschauen, ob ich noch irgendwo die "Technischen Ausführungsvorschriften für die Baumusterprüfung und Baumusterzulassung von Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen im Bereich der StVZO" finde....irgendwo im Keller müssten diese noch in Papierform liegen.
    Sollte ich sie finden, kannst Du sie gerne gegen Erstattung der Portokosten haben. Ich brauche sie nicht mehr.

    Gruß Ralf

    und es erlischt auch nicht die BE des Fahrzeuges,
    Die BE würde erlöschen, wenn Änderungen an den Lichttechnischen Einrichtungen vorgenommen würden.
    Der Scheinwerfer ist eine Lichttechnische Einrichtung (=Leuchteneinheit) = Scheinwerfer zusammen mit Leuchtmittel müssen und wurden geprüft und die Betriebserlaubnis gilt nur, wenn beide zusammen bleiben.
    Jedwede Änderung dieser "Einheit" benötigt eine neue Baumusterzulassung und damit eine neue Betriebserlaubnis
    Allerdings bleibt der Scheinwerfer ja unverändert - nur die Stromzuführung für das Leuchtmitel wird von AC auf DC umgebaut.
    Dem Scheinwerfer ist es sch****egal, ob AC oder DC als Quelle dient - es wird weder heller noch dunkler und nirgendwo in der BE steht etwas von AC oder DC.

    Tachobeleuchtung: Ob herkömmliche Glühlampe oder LED - ob rot, blau, grün oder lila - alles Schnurz für die Betriebserlaubnis, weil die Instrumentenbeleuchtung nicht Bestandteil der BE ist.

    Gruß Ralf

    Gut - dann noch etwas Hilfestellung:
    Textnachricht ist 2x verschlüsselt.....
    Schlüssel 1: Alphanumerisch 16 Zeichen
    Schlüssel 2: Numerisch 8 Zeichen
    Text ist in deutsch geschrieben und sieht so aus:
    Xxx xxx xxxxx xxxxx xxx xxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx

    Soll ich mal ?

    ss6AxqcVSGHa5iR2wCaMskJBcPZAaU2vpbyd/KLiSIzvWs9HxjbJkN69TDHwzTv/YsJxYSlsh94LEzX3wWKJCKKhqyFkQPkyCusrUQhiDBIbRUfT2sM+8i4a4LGr+ua0XhfI9orfMVTivjFElQFiSl5hGMVrDxVThnPD0TgU4xBf9+jkrJANXT+qWJQ5fuHDM70dHm5rjZnjJvZ+sGNDN2QSnOOnwpZ55mazN7pkTPusEsd7eLlDyTghplApB/iEGm3aObllGTCZBTFIdiM2a9XgQ78gHUD72WOkUN1keFsjE1HxoZ576FMWb3az615HDn8Xerc+h5kCRm0FUnDD0F60uEn3Asswi3/LA77mqVq4A1jdKzqiTsRo1CduZHWA52j+uurzBzlXl5scMpTP0fLnxp31SEiSvqaHOyXeRHEd/dtVn1UQjdVcdoMfRZpc+Y2COfHYpNf58/imzx7StA==

    Viel Spaß

    zum Glück war es "nur" ein Blumenbeet........
    Es hätte auch ein Kind sein können, dass man "nicht gut erkennen" konnte.........

    Ich wundere mich, unter welchen Voraussetzungen man 2023 eine Fahrerlaubnis bekommt...........

    (Wäre ich der Prüfer gewesen, hättest Du die Prüfung "bei Gelegenheit" und nach ein paar Fahrstunden mehr, wiederholen dürfen damit die Straßen sicher bleiben.)

    Gott sei Dank gibt es ja so etwas wie eine Probezeit..........

    Gruß Ralf

    Hallo habe 2 Probleme mit dem Roller!


    2. Problem bei Vollgas! Es fühlt sich so an als wenn er manchmal keinen Sprit bekommt und kurz kein Gas annimmt so als währe er gedrosselt ist aber nur kurz Mal öfter Mal weniger sonst läuft er gut!

    Rudi

    wobei mir spontan "Tankentlüftung" bzw. richtiger "Tankbelüftung" einfallen würde..........
    Tankdeckel mal lose auflegen und fahren......

    Gruß Ralf

    .......Mit m PKW fährst einfach in die nächste Werkstatt und das Problem wird (nicht immer) gelöst.

    oder auch nicht.
    Kauf dir einen VW / Audi / SEAT oder Skoda und warte bis er älter als 5 Jahre ist.
    Dann versuchst Du mal bei "dem" großen VW Händler im Raum Bonn einen Werkstatttermin zu bekommen....
    Antwort am Telefon: "...für so alte Fahrzeuge machen wir keine Wartungen und Reparaturen mehr - suchen sie sich doch eine freie Werkstatt....."

    Ergebnis: Ich habe die Marke gewechselt und kaufe / fahre keine Fahrzeuge aus dem VAG Konzern mehr.
    Wie heißt es doch: "Andere Mütter haben auch schöne Töchter"

    auf was ich mit diesen Fragen raus will......

    So etwas hatte ich beim Roller meiner Frau (der gleiche, wie bei dir) auch schon einmal.
    Letztendlich war es kein defekter Sensor, sondern ein "fast"-Kabelbruch des gelb-blauen Kabels ganz nah am Sensor.
    Ich habe den Sensor ausgebaut, sauber gemacht und das gebrochene Kabel durch ein neues Stück Kabel ersetzt.
    Allerdings braucht man dafür einen Lötkolben.

    Gruß Ralf