Gab zu dem Thema nicht mehr lieferbare Reifen nicht ne Änderung?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine die Freigaben laufen aus und die Reifen müssen jetzt oder bald eingetragen werden.
ja - kann ich dir raus helfen......
Seit Anfang 2021 in Kraft oder auch nicht in Kraft...
Die EU hat mal wieder vom grünen Tisch aus zugeschlagen........ allerdings wird es auf ganzer Linie ignoriert bzw. umgangen.....
Bei Motorrädern, die in den Papieren (Zulassungsbescheinigung) eine Reifenbindung eingetragen haben, dürfen laut EU nur die dort genannten Reifen verwendet werden. Jedwede Abweichung von dieser Reifenbindung muss laut EU von einem amtlich anerkannten Prüfer oder Sachverständigen jeweils geprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.......
soweit die EU Vorschrift...........
Allgemeiner Kommentar, von Leuten, die sich auskennen: "Schwachfug"
Problem dabei: Die Reifenbezeichnungen, die in den Reifenfreigaben des Motorradherstellers damals (Zeitpunkt der Baumusterzulassung) genannt werden, die gibt es seit Jahren nicht mehr - einfach deshalb, weil es bei Reifen auch Fortschritte und Modellwechsel gegeben hat.
Einfach: Diese Reifen mit genau diesen Namen gibt es nicht mehr !
Also hat die EU geplant, die Prüforganisationen zu beschäftigen und damit zu finanzieren...es lebe die Lobby-Arbeit.
Problem: Keiner der angestellten Prüfer ist in der Lage, einen abweichenden Reifen zu prüfen und dies dann zu bescheinigen = er ist haftbar, wenn er einen Fehler macht.
Um eine sachgerechte Prüfung durchzuführen, müsste er diese so ausführen, wie es Reifenhersteller und Motorradhersteller machen = Langstrecke, Hochgeschwindigkeit, über Zulassungsgeschwindigkeit des Reifens bis zur Zerstörung des Reifens usw.
= kann er nicht, macht er nicht und will er auch nicht.
Zuerst sollten die abweichenden Reifen einzeln eingetragen werden............
Ich habe es für mich einfach gelöst: Alle Reifenfreigaben alle möglichen Hersteller für mein Motorrad besorgt, zu einem mir bekannten Prüfer einer Prüforganisation gefahren, alle "geprüft" und bescheinigt, damit zur Zulassungsstelle und seit dem habe ich 2 Anlageseiten an meiner Zulassung. = Ääätsch !
Inzwischen ist es aber gegenstandslos = so lange die Reifengröße gleich ist, kommt die Fuhre durch die HU = ohne Schwachsinnseintragungen.
Hintergrund: Die Motorräder mit Zulassung ab (weiss ich gerade nicht mehr), die über ein CoC verfügen, sind sowieso fein raus.
Die alten Motorräder, die noch mit deutscher ABE rum fahren, müssten entsprechende Eintragungen haben.
Wird aber - nach eigener Erfahrung - nicht wirklich unterschieden und somit......