Ehrlich gesagt, hatte ich gehofft, du könntest mir die Quelle deines Wissens verraten.
Gesetzestexte, Regelungen, Vorschriften, oder irgendwas, wo ich das nachlesen kann.
Die E-Nummer ist eine Kennzeichnung für geprüfte und in der EU zugelassene Teile.
Sie sind nicht eintragungspflichtig, vorrausgesetzt, man verwendet sie für den bestimmten Zweck.
Klar, das man einen Motorrad LED Blinker nicht an ein Auto schrauben sollte
und dann das TÜV Siegel bekommt.
Oder sonstiger Schwachfug.
Anbauvorschriften kann man im §54 der StVZO nachlesen.
Hält man sich daran, sollte man normalerweise keine Probleme haben.
Hier gibt es komprimierte Informationen:
Was das Thema Mischblinker LED/Glühbirne betrifft, habe ich nirgends etwas gefunden,
was dagegen sprechen würde.
Ebenso über die Verwendung von lastunabhängigen Relais.
Klar, wenn dir unterwegs eine Birne durchknallt, bleibt die Blinkfrequenz für die übrigen gleich.
Bei LED Blinkern merkst du das ja auch nicht.
Aber wie heißt es:
Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen...bla bla...zu überzeugen.
Oder so ähnlich...
Bei der Verwendung der Halogen/Glühbirne Version (wohlgemerkt beides Glühbirnen)
muß man auch meist ein solches Relais verbauen.
Aus eigener Erfahrung kann ich noch hinzufügen,
das auch LED Blinker vor dem Schrottplatz das Zeitliche segnen können.
Ich weiß nicht wie andere Forumsmitglieder das Blinkerthema sehen, aber ich persönlich orientiere
mich an Quellen, wo man klar sehen/lesen kann, so oder so isses.
Gruß Michael