Dort kann man auch die gesetzlichen Bestimmungen für Blinkerumbauten nachlesen.
Dies betrifft normale und LED Blinker. Da wird nämlich kein Unterschied gemacht.
Hallo,
die Winkelangaben (Sichtwinkel) von Glühlampen und LED Blinker sowie die Helligkeiten unterschiedlich sind ....
Und wer nicht 1:1 Tauscht, sollte g.g. ein Gutachten vorweisen können.
Sonst fragt die Versicherung / der Gutachter, bei einem Unfall, wer hat´s Umgebaut.
Kein Gutachten, keine Betriebserlaubnis + das wird Teuer.
Die Abstände, und Lichtstärken, sind eine Wissenschaft für sich.
Selbst mit "Normalen".
Der 125er Oldtimer hatte die Blinker hinten am Rücklicht. Links + Rechts. Ganz "Normal".
Da die 10W Blinker gegenüber dem 21W Bremslicht wohl zu "Dunkel" waren, gab es hinten Blinker mit Ausleger.
Zumindestens hier in Deutschland.
Warum auch immer. Im Rest der Welt brauchte es keine Auslegerblinker.
Gruß
Mc Stender
Ps.: Wenn das so "Problemlos" ist, ist das "Eintragen" ja auch kein Problem. Oder ?
Auf LED Blinker umgebaut. Entspricht den Vorgaben nach STVO.
Datum, Unterschrift + gut ist es.
= die Versicherung kann dich .....