2. Möchte gerne DC. Also Gleichspannung. Ältere Vergaser-Modelle liefern Wechselspannung direkt aus der LIMA.
Am Anschluss gemessene Spannung 12,5 V DC
3. Die LIMA stellt 50W bereit. 2x35W sind 70W und damit in der STVO verboten. 65W ist Maximum.
Falsch. Viele Roller mit Doppelscheinwerfern haben 2x 35/35 W Beleuchtung serienmäßig, z.B. Yamaha Majesty 125. So steht es auch in der BDA vom Tauris und hier vom HSUN, auch bei dieversen REX 125ern usw...... Dass die Lichtmaschine das bei den Chinarollern im Standgas nicht bringt, hat sich schon bis zu mir herumgesprochen. Lässt sich beheben durch Ersatz mit dem 8 W LED Scheinwerfer. Stromverbrauch laut Hersteller 700 mA. Realisiert durch die verwendete Konstanstromquelle, ohne die der Betrieb nicht erlaubt ist. Die beiden wahrscheinlich verbauten LED-Chips mit je 700 mA sind seit Jahren weit verbreitet in diesem Leistungsbereich. Die sind wohl in Reihe geschaltet (nutzt die 12 V besser aus) und verbraten dann real zusammen (da in Reihe) 700 mA. In der Produktbeschreibung von A steht: für Spannungen zwischen 8-16 Volt geeignet. Dank Konstantstromquelle.
8W LED x2 = 16W LED x10 im Arbeitspunkt = 160W. 65W sind max zugelassen.
Es sind nur 8 W total, hier ist die Herstellerangabe ungenau. Wird in der Produktbeschreibung z.B. von Louis klargestellt. Die Rechnung LED Watt = 10x Glühlampen Watt ist nicht korrekt, sondern hängt stark von den verwendeten LEDs und deren Betriebsbedingungen ab. Und zugelassen sind ja wie gesagt mindestens 70 W Glühlampen. Plus 10 W fürs Standlicht, mit Bremslicht wären wir dann schon bei 100 W.
Umrüstungen, gerade in der Beleuchtung, gefährdet ja nicht nur Dich selber, sondern eben auch andere durch Blendung.
Die serienmäßig verbauten Scheinwerfer ohne Einstellmöglichkeit haben nicht die Straße ausgeleuchtet, sondern geblendet. Der angebaute Scheinwerfer ist von mir entsprechend der Vorgaben der StVZO verbaut und korrekt eingestellt. Ich habe damit erst den vorschriftsmäßigen Betrieb hergestellt und die Gefährdung für mich und andere beseitigt. Wie das Teil im Juli vom Vorbesitzer durch den TÜV gebracht wurde? Gefälligkeitsgutachten?
Bei den E-Nummern muss man wohl zwischen kleinem und großem e/E unterscheiden. Siehe auch hier und hier. Ich kann es erst morgen kontrollieren, aber ich gehe davon aus, dass es sich um die E1 (1 steht für Deutschland) handelt und nicht vom Fahrzeugtyp abhängt. Dass muss ich aber noch recherchieren.
Jetzt könnte ich noch das Fernlicht ersetzen, bei 70 - 80 km/h scheint mir das lichttechnisch nicht unbedingt erforderlich zu sein.
Beste Grüße vom Frikko