Das Problem bei solchen Klagen ist nicht, einen Anwalt dafür zu finden, vielleicht findet sich auch eine Rechtschutzversicherung. Sammelklage? Bestimmt nicht.
Das Problem liegt ganz woanders:
Du hast einen Mangel an Deinem Roller und diesen kannst Du nicht beheben, bis das Gerichtsverfahren endgültig (bei entsprechendem Streitwert eben letztlinstanzlich) beendet ist. Denn die Gegenseite wird den Mangel bestreiten, das Gericht wird einen Sachverständigen beauftragen, den Du als klagende Partei erstmal zahlen darfst. Der will den Roller mit dem klagegegenständlichen Mangel dann sehen...
Wenn dann der Mangel noch feststellbar ist und der Gutachter den auch wunschgemäß attestiert, dann ist da die Frage des Schadens. Wie und in welcher Höhe (Euro!) entsteht ein Schaden, wenn der Roller statt 50 nur 43km/h läuft, statt 3 Liter 3,8 Liter verbraucht, statt 10 sec. 15 sec. auf 40 braucht oder oder oder.
Wenn der Mangel inzwischen behoben wurde oder Du inzwischen mit Mangel einfach gefahren bist: Glückwunsch, die A-Karte ist die Deine, denn dann hast Du den Mangel entweder beseitigt, so dass er nicht mehr festgestellt werden kann oder aber durch die Weiternutzung erst hervorgerufen bzw. die Wartungsintervale des Verkäufers nicht eingehalten und somit die Ansprüche verwirkt bla bla bla.
Und das Ganze lohnt sich weder vom Nervfaktor noch vom Geldwert bei einem Roller, der neu 1000 bis max. 1400 Euroten kostet und wo es um Schadenersatz von vielleicht 100 Euro geht.
Wenn die Klage überhaupt angenommen wird, drängt der Richter eh auf einen Vergleich und wenn Du Dich nicht vergleichen willst, bürstet er Dich ab. Beschwerdewert nicht erreicht, wiedersehen.
Das Leben ist zu kurz, um es mit solchem Scheiß zu verdaddeln, glaube mir, ich weiß, wovon ich schreibe.
bis denn,
Christian