Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für
Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
a) Nachfüllen von Schmiermitteln, Spezialflüssigkeiten und verschiedenes
Verbrauchsmaterial, das nicht im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an
anerkannten Störungen steht.
b) Alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklungen , Schwingungen, Abnutzung
usw., welche die Fahrzeug- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
c) leichtes austreten und andere Flüssigkeiten aus Dichtungen, die keine
Veränderung des Flüssigkeitsstandes bewirken.
d) folgende Bauteile , ausgenommen eindeutig Material- bzw. Herstellungsfehler
(z.B.Bruch, falscher Zusammenbau, Auskolkung , usw. )
e) Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden für
Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht oder nicht
termingerecht ausgeführten Wartung stehen.
f) Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung
des Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandelung oder Minderung gelten
erst nach Fehlschlägen der Nachbesserung.
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht zu keiner Zeit.
g) Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt
dem Hersteller.