Moin Foristas und schöne Festtage,
Eine wie ich finde nicht ganz uninteressante Möglichkeit.
Durch die freiwillige Zulassung bleibt das Fahrzeug jedoch ein Kleinkraftrad und man muss keine KFZ-Steuer dafür abführen bzw. benötigt man keine HU und AU. Auf dem Kennzeichen befindet sich nur das Siegel der Zulassung mit dem Landeswappen ohne eine HU-Plakette.
Von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge können auf einen Antrag entsprechend dem § 3 Abs. 3 FZV freiwillig zugelassen werden.
Da wäre evtl. ja sogar ein Saisonkennzeichen (125er) möglich mal abgesehen von weiteren Vorteilen wie Mitnahme,Aufbau des Schadensfreiheitsrabatt.
Die Frage ist halt akzeptiert die Zulassungsstelle eine COC da ja keine TSN/HSN vorhanden.
Mit weihnachtlichen Grüßen
Rainer