Sportlufti`s erlaubt?

Für Tuning bitte ein anderes Forum suchen.
  • sind die Sportlufti`s von K&N im Bereich der Stvo erlaubt? oder ist ausser den originalen Lufti`s noch etwas gestattet?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    wenn der Hersteller eine ABE liefert bzw. DU in dieser ABE DEIN Modell wiederfindest. Dann hat die STVO / Tüv / Rennleitung nix dagegen.
    Steht da nicht für "alle Fahrzeuge im Bereich der STVO" bzw. deiner nicht, dann lass es. Kontrolle bist DU nachweißpflichtig, das das Teil an deinem "kleinen" zu verwenden ist.


    Manchmal geht sowas im Rahmen einer Einzelabnahme vom Tüv. Aber nicht Billig. Mit "fremder" ABE geht sowas "Billiger".


    Beste Beispiel sind die Auspuff-Anlagen.
    Zugelassen meint ABE. So wird kräftig Verkauft. Das IN dieser ABE DEIN Modell stehen muß, das fällt zumeist unter den Tisch.
    Die "Kröung", die ABE must Du ja nicht dabei haben. Aber dein Roller Modell muß darin aufgeführt sein.


    Der "Hersteller-Auspuff" muß noch nicht mal gekennzeichnet sein. Aussehen und past. Die ABE des Rollers schließt ja den Auspuff ein.
    Oh mein Gott. :lol:


    Gruß
    Mc Stender