LED Blinker

Für Tuning bitte ein anderes Forum suchen.
  • Guten Abend zusammen!!


    Ich finde die hinteren Blinker an meinem Roller zu fett und würde sie gerne durch einen Satz Led Blinker ersetzen.


    Am liebsten einfach per Plug & Play ohne Relais, Spannungswandler oder was da noch gibt.

    Oder mit einfacher Erklärung für Anfänger:)


    Hat jemand solche Blinker verbaut und kann mir nen Link schicken?


    Danke im voraus!!8)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bedenke den TÜV.

    Die LED Blinker brauchen einen bestimmten Abstand und eine bestimmte Helligkeit.

    Nur dann geht es.

    Der Vorschriftenwust für LED ist beachtlich. Mein Rat, frage beim TÜV, denn das ist einzutragen. :zubef:

    Wenn die "Jungs" nix dagegen haben, Tauscht Du das Blinker-Relais mit, wenn Du 2 seperate Kontrolleuchten (im Tacho) hast.


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: LED Blinker ist kein Juks. Die müssen "Hell" genug sein = passender Abstand zum Bremslicht / Scheinwerfer. :wing:


    Edit.: Deinen 2. Tread zum gleichen Thema gerade entsorgt. :)

  • Es verhält sich etwas anders als oben beschrieben.


    Es gibt für LED- Blinker keine anderen Vorschriften bzgl. der Abstände.

    Vorausgesetzt das die LED Blinker an die gleiche Position wie die Originalblinker gebaut werden,

    stimmen ja die Abstände, sonst hätte das Fahrzeug ja keine Betriebserlaubnis erhalten.


    Die Blinker müssen ein E-Prüfzeichen haben und das Blinkerrelais muss ggf. gegen ein Lastunabhängiges

    getauscht werden.


    Sollten allerdings die Blinker in der Verkleidung sitzen (wie beim Manhatten vorne),

    sieht es schlecht aus, da es keine 12 Volt LED-Lampen mit E-Prüfzeichen gibt.

    Dann kann halt nur hinten auf legal LED-Blinker umgebaut werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das ist nun mal kompletter .....

    LED´s (auch die Hellsten) ersetzen eben NICHT die gute alte Glühwendel.

    DAHER gibt es auch keine LED´s mit E-Nummer zum Nachrüsten. Logisch.

    Stellst Du also die "Lichtanlage" um, ist das eine "Eintragunspflichtige" Angelegenheit.

    Ohne = keine Betrieberlaubnis = keine Versicherung mehr.

    Es sein den, ja gibt es, in der ABE = E-Prüfzeichen steht genau DEIN Fahrzeug drinne. Also 1% Chance.

    Denn das Prüfzeichen ist NICHT für alle Fahrzeuge / Gelegenheiten. Sondern NUR für die Fahrzeuge, die drinne aufgeführt sind.

    Als Halter / Werkstatt bist DU genau dafür verantwortlich. Also Nachlesen, was da drinne steht. In der E-Nummer.


    Also Tu Dir selber den Gefallen, fahr zum TÜV und lass es Eintragen.

    Zumal der User @ LennisMum eh alle 2 Jahre zum TÜV muß.

    Dann sind die Abstände dem Regelwerk entsprechend und gut ist es.

    Die Versicherung kann dann auch nicht Meckern. Denn das kann sehr sehr Teuer werden. ;)


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Bei meinem "Oldtimer" waren die Blinker (10W) , hinten in der Verkleidung zu dicht am Bremslicht. Daher die Birnchen entfernt und hinten Blinker mit "Ausleger" angebaut. Damit wurde der dann in Germany zugelassen. :stink:



    Edit.: Hier ein "kleiner" Einblick. :audre:

    http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm

  • Mc Stender ich danke dir für deine Ausführungen, aber über die rechtlichen Konsequenzen/Voraussetzungen bin ich bestens im Bilde. Sei es wegen evtl Eintragungen oder der BE.

    Es ging mir ja lediglich darum, ob ich immer ein Relais tauschen muss...


    Ich denke, die Antwort habe ich gefunden. Das Forum hier ist echt Klasse.

  • Ich habe 2 Kontrollleuchten im Tacho, könnte also das Relais tauschen... Wenn ich es finde:D


    Habe noch gelesen, dass wenn ich nur 2 Blinker durch Led ersetze (hinten), wie ich es vorhabe, weil die Blinker vorne in der Verkleidung sitzen, kann ich auch die originalen Blinkerbirnen von 10 Watt auf 21 Watt pro Birne wechseln...?!

    Dadurch wird dem Relais der Widerstand vorgegaukelt, den er braucht, damit die Blinker anständig blinken...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du mit dem Austauschen der Abdeckungen hinterher kommst ....

    10W oder der Plastik schmilzt dir schneller weg, als die Butter in der Sommer Sonne.

    Sollte auch auf der Abdeckung drauf stehen.

    Da war was mit Widerstand ....


    Schau mal beim Louis.

    https://www.louis.de/katalog/s…rt=price_asc#article_list


    5W der LED Blinker.

    5W der Widerstand dazu ? >>> 27 Ohm.

    Macht dann ja die 10W, für das vorhandene Relais. :thumbup:


    Gruß

    Mc Stender

    • Offizieller Beitrag

    Beitrag aus meinem Profil vom @ tomo7

    Hierzu passend.

    Moin,


    bleib bitte bei den Fakten und nicht beim Halbwissen.


    1. LED´s (auch die Hellsten) ersetzen eben NICHT die gute alte Glühwendel.

    DAHER gibt es auch keine LED´s mit E-Nummer zum Nachrüsten. Logisch.


    Stimmt nicht ganz, gibt es nicht in 12v allerdings in 24v.

    Wenn wir vom reinen Glühlampenersatz sprechen (bitte nicht veralgemeinern ).



    2. Stellst Du also die "Lichtanlage" um, ist das eine "Eintragunspflichtige" Angelegenheit.


    Stimmt nicht, steht weder in der Stvzo noch in der TÜV Prüfordnung oder in Deinem Link.


    3. Es sein den, ja gibt es, in der ABE = E-Prüfzeichen steht genau DEIN Fahrzeug drinne. Also 1% Chance.

    Denn das Prüfzeichen ist NICHT für alle Fahrzeuge / Gelegenheiten. Sondern NUR für die Fahrzeuge, die drinne aufgeführt sind.


    Stimmt nicht.

    Vorne ist die Kennziffer: 1, 1a, 1b oder11 vorgeschrieben.

    Hinten ist die Prüfziffer: 2a, 2b oder 12 vorgeschrieben.


    Und wenn er die LED Blinker als Ersatz für die Originalen Blinker anbaut stimmen auch die Abstände, es sei dennsie haben vorher nicht gestimmt.


    Wenn Du mir nicht glaubst schau doch z.B mal beim TÜV Süd

    aud die Internetseite.


    Gerade heute TÜV mit einer DRZ400 ohne Mängel gemacht, vorne und hinten unterschiedliche LED Blinker und LED Brems/ Rücklicht verbaut.


    Aber vermutlich hatten die nicht Deine Hintergrundinformationen.



    Gruß

    tomo


    Hierzu möchte ich nur Anmerken, das es schon ein Unterschied ist (für die Abstände) ob es eine 18W oder eine 21W Bremslichtbirne ist.

    Die Prüfnummer sagt nur aus, an einem (oder mehreren) Modellen / Fahrzeugen geeignet + zugelassen (Die Nummer sagt auch für Vorne oder Hinten). NICHT für alle.

    Das ist eine Individual-Lösung und ich kann nur jedem Raten, das Eintragen zu lassen = den Seegen vom TÜV einzuholen.

    Die Folgen, bei Ärger mit der Versicherung, ist Haftung nach STVO = 50 Milionen Euro.

    Wegen ausgetauschten Blinkern ?


    Und E-Nummer zum allgemeinen Austausch ist nicht, da der Abstrahlwinkel von LED´s nun mal logischerweise niemals 360° erreicht.

    Also z.b. der Reflektor nicht genutzt wird. Daher keine allgemeine Nutzung 1:1 zugelassen.


    Kleiner Tip. Nimm einen "Normalen" Rollator Blinker mit Kappe und 10W, lege einen LED daneben.

    Lasse es Blinken und dann schau mal.

    Den LED siehst Du ca. 90-120° dann nicht mehr.

    Den "Normalen" locker 180°. Oder ?

    Alleine schon durch die Kappe.


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Manchmal müssen sogar die Spiegel Blinken. Nein, keine Design Frage.

    Beitrag Im Profil gelöscht.

  • Moin MC Stender,


    nett,dass Du die Nachricht an Dich hier verbreitest, wenn das mein Anliegen gewesen währe,

    hätte ich das selber gemacht.


    Da Du ja so wissend zu sein scheinst, möchte ich Dich hiermit bitten Deine Behauptungen mit den entsprechend passenden Abschnitten in der STVZO, STVO, TÜV- Vorschriften oder andersweitig zu belegen.

    Wir wollen ja alle was von Dir lernen.


    Gruß

    tomo

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