Anhängerkupplung an Roller erlaubt ??

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  • Hallo Forenmitglieder,

    habe für einen kleinen Anhänger vom Fahrrad eine Anhängerkupplung an den Roller geschraubt. Siehe Foto.

    Nun taucht folgende Frage auf: Ist so etwas überhaupt zulässig an einem 50ccm-Roller ?WhatsApp Image 2019-10-24 at 15.22.31.jpeg

    Mi vida era más fácil cuando era joven y encontré chicas tontas.;)

    Hab jetzt 2 Hexen. Eine hab ich geheiratet, mit der anderen* fahr ich rum............



    *Piaggio Hexagon 150ccm, 2-takt

    • Offizieller Beitrag

    Jein.

    Bis 25km/h stellt das kein Problem dar.

    Kleb halt ein 25er Schild und einen Rückstrahler (E-Nummer) auf das Anhängsel und gut ist es.

    Jedenfalls insoweit Rücklicht / Blinker sichtbar sind.

    Wenn nicht, muß das nach hinten gebaut werden.

    Incl. Versicherungs-Schild in Pappe.


    Kein Scherz.

    Der Amtsschimmel will es so.


    Gruß

    Mc Stender

  • Na, also wenigstens nicht verboten. Also, man sieht Kennzeichen und Beleuchtung samt Blinker trotz Anhänger. Rück- und Seitenstrahler sind dran. Ist nur, um mal schnell zum Einkaufen oder zum Wertstoffhof zu fahren und für den Hund;)

    Danke für die INFO.

    rS

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