Hi,
muss ich mich bei der Kreisverwaltung anmelden das ich ein Mofa schein machen?
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Neues Benutzerkonto erstellenHi,
muss ich mich bei der Kreisverwaltung anmelden das ich ein Mofa schein machen?
Brauchsde nicht, da Mofafahrer im Allgemeinen, per GPS kontrolliert werden !!!
Gruß, Uwe.
Brauchsde nicht, da Mofafahrer eh per GPS kontrolliert werden !!!
Gruß, Uwe.
echt? o.o
...was hat die Kreisverwaltung mit Deinem Mofaschein zu tun ???
Brauchsde nicht, da Mofafahrer im Allgemeinen, per GPS kontrolliert werden !!!
Gruß, Uwe.
Kreisverwaltung ?
Eher eine Fahrschule / TÜV ?
Oder in der Schule. Manchmal kommen die dahin und bieten dort die Möglichkeit an.
Lesestoff.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mofa-Pr%C3%BCfbescheinigung
Hinweis.
Die Prüfbescheinigung soll immer im Original mitgeführt werden.
Die ausstellende Stelle bewahrt die Unterlagen maximal 5 Jahre auf.
Also bei Bedarf alle 4 Jahre eine neue (kostenpflichtig) ausstellen lassen.
Oder eben einen "Richtigen" Führerschein machen. Da ist "Mofa" incl.
Gruß
Mc Stender
...was hat die Kreisverwaltung mit Deinem Mofaschein zu tun ???
Weiß ich selber nicht so ganz. Meine Schwester sagte mir es das ich mich dort anmelden soll da Sie das gemacht hat, aber die macht ja Führerschein xd
Früher, als noch Kaiser und Könige .....
Heute geht der Weg über die Fahrschule.
Prüfen (Theorie oder Praxis) tut dann der Tüv.
Ausstellen dann wieder der Amtsschimmel (den "Richtigen").
Mofa kriegst Du wohl gegen Bares gleich beim Tüv mit.
Gruß
Mc Stender
Nee...dackelst in die nächste Fahrschule....
Helm nicht vergessen
@Mc Stender
"...Also bei Bedarf alle 4 Jahre eine neue (kostenpflichtig) ausstellen lassen. "
Oder Ausweis fälschen...Geburtsdatum vor April `65 !!!
Gruß, Uwe.
Zitat: https://www.bussgeldkatalog.or…ie_sie_am_besten_vorgehen
"Mofa fahren ohne Führerschein: Welches Bußgeld droht?
Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro."