Immer das Theater mit den Behörden.

Für Tuning bitte ein anderes Forum suchen.
  • Hallo alle zusammen
    Ich Habe mir doch einen Piaggio TPH gekauft, die Papiere zum Roller
    wurden mir nach gereicht, was leider die Falschen sind.
    Die Papiere die ich jetzt habe sind von einem Piaggio NSP, Baj. stimmt
    zu meinem Roller überein, keiner weiß wie die Papiere zu dem Roller
    gekommen sind, oder ob einer der Vorbesitzer mal 2 verschiedene Piaggio
    Roller hatte wo die Vertauscht worden sind.
    Ich habe mich mit dem Vespa Händler in Dresden in Verbindung gesetzt
    er hat mir auch gleich das Formular zur Neuausstellung zukommen lassen.
    Der weg ist wie immer der selbe über die Zulassungsstelle, die haben mir
    wieder wie vor 3 Jahren gesagt das geht die nichts an und ich solle zum
    TÜV gehen, auch der will die Beglaubigung der Zulassungsstelle haben ?( .
    Das einzige was die Zulassungsstelle machen soll/muss nur eine Abfrage
    ob ein Diebstahl vorliegt, ein Siegel ein Stempel eine Unterschrift warum
    ist das so schwer für die Mitarbeiter, das sind keine 5min. :cursing:

  • Zum Teil liegts daran, das es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Vorgehensweisen gibt (s. auch Fahrerlaubnisbehörden). Wo sonst, in D, Vorschriften und gestzeskonforme Regeln bestehen, gehts dort "willkürlich" zu und wehe man sagt noch was (oder dein Gesicht gefällt nicht !), bekommsde sofort nen "Platzverweis" ! Und wissenses nicht genau und sind zu faul nachzuschaun, wirds zur nächsten Behörde "weitergeleitet" !!? :bum:

    Gruß, Uwe :schok:

  • das ist bei uns die Zulassungsstelle, ich habe da vor
    3 Jahren schon mal ein Zettel ausfüllen lassen, nach
    dem 2. Anlauf haben die es ausgefüllt.
    Und jetzt geht das selbe Theater wieder los, so
    B.... kann man doch nicht sein, da sollte doch jeder
    wissen was zu machen ist oder was in sein Bereich
    rein fällt.
    Wenn ich mich auf Arbeit so anstellen würde, dann
    würde ich schon lange auf dem Arbeitsamt sitzen.

  • Mein Bruder hat mir zu meinen Roller nur ein Tüvbericht und ein Versicherungdauerauftrag gegeben . Mein Bruder meint ´dass, das alles war. Was gehört dazu?

    :roll::roll::roll: Wer später bremst fährt länger schnell :roll::roll::roll:



    Was steht auf der letzten Seite einer Roller Betriebsanleitung ? Der Busfahrplan :D:D:D (Hab selber Erfahrungen damit)

  • Normalerweise hat jeder Roller Zulassungspapiere wo
    zB Modell,Geschwindigkeit,Baujahr,Reifengröße usw
    drin steht.
    Für was ein TÜV Bericht ist weiß ich nicht, vermute
    mal das der mit der 25er Drossel zusammen hängt.

  • "Von der Wiege bis zur Bahre .......Formulare, Formulare"


    Kompliziert.......komplizierter........Deutschland
    :wing:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    es gibt zu jedem Roller eine Betriebserlaubnis.
    Da steht z.b. auch die Reifengröße(n) drinne.


    Wir der Roller gedrosselt, gibt´s eine "Neue" Betriebserlaubnis.
    Kann auch vom TÜV sein. Jedenfalls muß eine "E"-Nummer, der Hersteller (China) und Inverkehrbringer (Importeur) draufstehen.
    Leistung / Km/h / Drehzahl / Lautstärke ect.


    Einige Jahre war es (un) Sitte, die alternative Betriebserlaubnis (weil ungültig) einzuziehen. :wal:
    Heute nicht mehr. Glücklicherweise. :D


    Ist die Betriebserlaubnis verlustig, muß eine "Neue" ausgestellt werden.
    Das darf erst geschehen, wenn feststeht, das der Roller nicht geklaut ist. :kl:
    Dafür braucht es eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" von der Zulassung oder vom freundlichen Polizisten.
    Erst dann, darf eine "Neue" ausgestellt werden. :seg:


    Gruß
    Mc Stender

  • Die normalen Papiere zum Roller, nennen sich COC= Certificate of Conformity ! Gibts in den verschiedensten Größen (vom Format her) und Ausführungen. Sind wie ein Kfz.-Brief für den Roller. Darin sind alle wichtigen Daten für den Roller vermerkt, z.B.: Lautstärke bei ner bestimmten Umdrehungszahl/ Abgaswerte/ Reifengröße/ Leergewicht/ Gesamtgewicht/ Höchstgeschwindigkeit 25/45km/h...etc.! Meist verlangen die Versicherungsvertreter, fürs 1.Kennzeichen und den 1.Versicherungsschein, dieses COC-Formular, um die Rahmennummer, den Hersteller und die Kategorie (Mofa, Kleinkraftrad etc.) festzustellen. Meines Erachtens muß man die COC auch nicht am Mann/Frau tragen, wenn man fährt, da reicht der Versicherungsschein.
    Gruß, Uwe. :wing:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    und Nö. Reicht nicht.
    Die COC (Betriebserlaubnis) braucht der eifrige Mitarbeiter der Rennleitung um regulär festzustellen, wie Laut / Dreckig und schnell
    Amtlicherseits + Versichert ist.


    Wenn´s nicht gerade ein 1000%er ist, reicht im Allgemeinen der Versicherungsschein und eine (gute) Kopie der Betriebserlaubnis.
    Das Original kann ja bei Bedarf nachgereicht = auf der nächsten Wache vorgezeigt werden. :wing:


    Billiger, als eine neue Ausstellen zu lassen. :thumbup:


    Gruß
    Mc Stender

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