Kann man >ein Moped mit 50 ccm< jeweils mit 25km/h oder 45km/h gemeinsam nutzen?

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  • Hallo liebe Schrauber-Community,


    aus aktuellem Anlass haben wir mal `ne etwas kniffelige Frage.


    Wäre es denn grundsätzlich möglich, dass man unseren Zebi-Roller bei Bedarf gemeinsam nutzen könnte? :denk::denk::denk:


    Hintergrund:

    Der Zebi-Roller wurde im Dezember 2018 als 45 km/h-Ausführung (Euro 2) von uns neu gekauft und soll ab 01.03. erstmals ein Versicherungskennzeichen erhalten.

    Natürlich in erster Linie für unseren Sohnemann (15 Jahre), der mit seiner frischen Mofa-Prüfbescheinigung ja auch nur reguläre 25km/h damit fahren darf.

    Damit er das kann, haben wir uns extra dafür eine 2. original-Hersteller COC mit passender Drossel dafür besorgt. Denn dieser bietet ja jeweils dasselbe Modell mit einer COC für 25 oder 45 km/h an. Das alles ist somit auch TÜV-frei, selber umstecken und gut ist.:dauh:


    Wir als Eltern (da beide mit FS alte Klasse 3) dürften das Zebi allerdings auch ganz legal mit 45km/h fahren. Natürlich somit auch mit 25km/h, aber das wollen wir dem Verkehr, als freiwilliges Verkehrshindernis, nun echt nicht antun. Dazu käme noch der Zeitverlust, welcher bei uns leider eh schon immer mehr als nur knapp ist.


    Deshalb unsere Idee dazu:

    Wenn einer von uns Erwachsenen mal mit dem Zebi fahren möchte oder aus welchen Gründen auch immer, sogar mal damit fahren muss (weil abholen oder das Ding schon mal zum Zielort fahren usw.), bräuchte man dafür doch bloß die 25-iger CDI gegen die 45-iger CDI tauschen. Anschießend das 25-iger Nummernschild, gegen das 45-iger-Nummernschild ebenso, damit man hier legal Moped fahren könnte.


    Wenn wir die CDI dazu etwas Steckfreundlicher verbauen würden, könnte so ein jeder von uns, das Zebi samt Nummernschild-Wechsel, in weniger als 2 Minuten problemlos umrüsten. Wir als Eltern haben dann die 45-er COC bei uns und er bekäme die 25-er.

    Wie gesagt, technisch wäre alles dafür schon vorhanden. Was dafür noch fehlt, sind die Saison-Kennzeichen für jeweils 25 und 45 km/h. Natürlich fielen hier auch 2x Versicherungskosten an, ist uns schon klar. Aber das tut uns nicht weh und die vielen Vorteile daraus, machen das auch mehrfach wieder wett.:thumbup:

    Diese Schildchen zu bestellen, wenn es sein muss, sogar bei verschiedenen Versicherungen, da sind wir gerade eben, bei all den weiteren Vorbereitungen dazu, nun angelangt.


    Bevor wir das aber tun, fragen wir uns, ob das überhaupt so zulässig oder noch tolerierbar wäre? Also zwei Versicherungskennzeichen (25 und 45 km/h) für nur einen 50ccm-Roller zu besitzen und auch passend anzuwenden? Wer von Euch kann dazu bitte was sagen oder hat selber schon mal damit zu tun gehabt???


    Natürlich würde der Junior nicht mit der 45-km/h-Ausführung fahren dürfen, so lange er keinen passenden Moped-Schein dafür hat. Das ginge erst in ca. 11 Monaten, also mit weiterem Schein + 16 vollen Jahren.

    Aber es würde bis dahin vieles für uns im Alltag erleichtern. Gewisse Situationen dafür hätten wir auch mehr als genug und man wäre somit auch deutlich flexibler, gerade bei längeren Strecken usw.


    Das Ganze wäre wie gesagt nur als sinnvolle Überbrückung, bis zu seinem 45-er Schein, in ca. einem Jahr, gedacht.

    Oder hätte jemand von Euch, außer unserer Idee mit den zwei Versicherungs-Kennzeichen, noch eine andere oder ähnliche dazu?


    Danke schon mal + lg :)

  • Ich kenne mich da auch nicht aus. Prinzip bedingt würde ich kein Problem sehen. Um sicher zu sein, würde ich da mal persönlich beim Versichrungsvertreter vorbei schauen, der müsste es dir dann auch schriftlich geben können.

    Die Polizei weis ja nicht, wie der Roller im Augenblick unterwegs ist und nimmt die Papiere und Messergebnisse. Da würde es ja passen und keine Probleme geben.

  • Mac


    Danke Dir :thumbup:, klingt erst mal schlüssig. Aber wenn ich mir so vorstelle... :denk: welchen Nachteil ergäbe das denn für die Versicherungen???

    Aber doppelt versichert zu sein, schadet doch in dem Fall keiner von Beiden. Denn gäbe es hier tatsächlich mal was Verkehrstechnisches, dann ist halt die Versicherung dran, mit welchem Kennzeichen man gerade fährt. Wir könnten demnach mit beiden, der Junior allerdings nur mit dem Einen fahren.


    Und erwicht man unser Zebi zum Bleistift beim Falsch-Parken, dann käme der Bescheid, ob Mofa- oder Moped-Nummernschild, ja eh bei uns zentral an.

    Ob das mit allen KFZ so einfach ginge, wage ich jetzt einfach mal zu bezweifeln. Aber so lange man nicht mit zwei Schildern gleichzeitig rumfährt, gäbe es doch immer eine eindeutige Zuständigkeit.


    Ganz ohne gültiges Nummernschild im Bereich der STVO wäre sicherlich eine eindeutige Straftat. Aber mit zwei verschiedenen Versicherungen (doppelt hält besser...), wäre nach meinem jetzigen Kenntnisstand vielleicht was Exotisches, was dazu wohl auch eher sehr selten vorkäme. Aber zumindest wohl keine Straftat.

    Es sei denn es steht irgendwo, das dies explizit nicht erlaubt / verboten sei. Und wenn nicht erlaubt / verboten, wie wären dann die Konsequenzen. Denn keine klare Regelung, dann eigentlich auch keine klare Bestrafung möglich.:tanze: Gut möglich, das dann eine von beiden Versicherungen herkäme (vorausgesetzt, die bekommen das mit) und dann zu uns sagen würde: "Hallo Versicherungsnehmer, da machen wir so nicht mit, bitte entscheiden Sie sich entweder für uns oder die andere Gesellschaft. Beides gleichzeitig geht nicht.":darth:


    Wenn dem dann so wäre, dann kommt man dem als braver deutscher Versicherungsnehmer nach und das 2. Nummernschild ist ab dann Geschichte. Aber bis dahin, kommt man die uns verbleibenden 11 Monate, vielleicht sogar locker damit durch oder wenigstens anteilig davon.

    Wie gesagt, man würde in dem Fall ja auch kein Moped-Sharing betreiben, sondern nutzt das Ganze höchstens 1x pro Woche, macht ca. max 40 Wechsel, in all diesen 11 Monaten.


    Also wenn es theoretisch und praktisch möglich sein sollte, bei zwei Gesellschaften je ein passendes Schildchen zu bekommen, ohne das wir im Vertrag irgendwas von: "darf oder geht nicht, bzw. komplett verboten stehen sollte...", also warum nicht...


    Und wenn das so gehen sollte, dann sind wir natürlich die letzten, die damit öffentlich hausieren würden. Letzten Endes, würde, selbst wenn es so etwas tatsächlich geben würde, wohl viele auch eh nicht machen.

    Bei etlichen Bikes, wohl allein schon durch technischen Aufwand, wie Vario-Ringe usw., die wohl nicht so schnell und einfach, wie bei unserem Zebi machbar. Denn mit Vario-Ring wechseln usw., wäre uns das auch viel zu aufwendig. Aber so, mit etwas klick & steck, hätte man hier die Freiheit (wenn auch nicht sehr deutsch...), also warum nicht...:denk::denk::denk:

    Dein Vorschlag:

    "25km/h und per Schalter (Kupplungs-Sensor) dann auf privatem Gelände ..... was Ihr wollt. :dauh:"

    klingt dazu auch interessant. Wo finde ich denn eine nähere Erläuterung dazu?



    NiKi59

    Ja, Dankeschön, + gute Idee :dauh:. Denn das interessiert uns schon und nächste Woche treffe ich einen Bekannten aus deren Branche und der könnte, weil etwas weiter oben sitzend, auch vielleicht was Näheres dazu sagen. Denn bei denen an der Basis, bekommt man in der Regel eher 3x ein Nein zuviel und bei fünf Befragten auch gern mal 10 verschiedene Antworten. Darauf habe ich nicht wirklich :evil:...


    stonie

    Ja, die können schon vieles, aber auch vieles eben nicht. Wahrscheinlich aber dafür ganz gut bei Roller geklaut (wenn noch nicht im Ausland), kein Nummernschild mehr dran und anhand der Rahmennummer dann die Versicherung bzw. den Halter ausfindig zu machen. Ja und dann, suchen die evtl. nach Gesetzen und wenn die nicht konkret sind..., die haben sicherlich echt besseres zu tun.


    Und das unser Zebi jemals geklaut wird, man soll zwar niemals nie sagen, aber das wird so kaum möglich. Und wenn, dann eine überraschende Nummer, für den, der es hier tatsächlich mal probieren sollte...:bum:

    lg :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    mein ehrlicher Rat, lass diese Überlegungen.

    Variante 1.

    Der Rennleiter schaut mit der Rahmennummer.

    Seine Datenbank sagt 25km/h Versichert, läuft 45km/h + anderes Kennzeichen.

    Massig Ärger in Sicht.


    Variante 2.

    Der Rennleiter schaut mit dem Blechschild.

    Stellt fest, upps. Versichert 45km/h schleicht mit 25km/h Tüver schau mal nach.

    Verkehrsbehinderung.


    Und ohne Sensor ist die CDI offen, bis der Motor zerplatzt. ;)

    Ein Schalter (oder Schaltmechanismus) reicht. :thumbup:

    Ca. 10cm von der CDI ist das Sensorkabel gesteckt. 8)


    Achte nur auf die Gewichte in der Vario.

    5,5gr. haben sich bewährt.


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Lesestoff.

    Das Dream Team. CDI, Zündspule, Kerzenstecker und Zündkerze

  • Danke Mac :thumbup:...


    Wie gesagt, es sind halt so unsere ersten Überlegungen dazu und irgendeinen Tod stirbt man bei solchen ja fast immer :heu2:.


    Da bleibt aus alledem Ja, wohl erst mal nur eine passende Sensorkabel-Lösung übrig. Hab da auch schon was im Kopf, denn schließlich soll der Junior nicht nach Belieben offen fahren.


    Ansonsten bekomme ich nächste Woche vielleicht doch noch eine passende Versicherungsauskunft von Oben. Mal schauen was das ergibt. Ansonsten halt doch nur ein 25-er Schild, wenn's denn halt für die nächsten 11 Monate sein muss. Ist ja zumindest schon mal ein Anfang und besser als laufen...


    lg :)

  • Heute also Kurzes Feedback und somit auch Update hier, von der Versicherung:

    Also es ginge mit einer passenden Versicherung, wenn wir dies so möchten. Und zwar in unserem Fall, mit auch nur einer „bis 45 km/h- Versicherung“. Konkret also: Kleinkraftrad – Roller mit nicht mehr als 45km/h Höchstgeschwindigkeit.


    Das Einzigste, was wir in unserem Fall unbedingt beachten müssten wäre: das der Sohn nicht mit über 25km/h fährt.

    In dem Fall, wo er am Lenker sitzt, muss er die 25-iger Fahrzeugpapiere (COC) dabei haben und der Roller original so gedrosselt sein, dass das mit dieser COC auch übereinstimmt.


    Fahren wir, dann hätten wir die Wahl:

    A) Wir lassen alles wie es ist und wir Erwachsenen fahren ebenso nur max. 25 km/h damit.

    oder

    B) Wir tauschen die Drossel gegen die 45-iger und fahren auch mit der 45-iger COC dazu. Nur der Sohn darf dann nicht so fahren. Wichtig wäre auch: Beides, also was aus A) oder B) miteinander mischen, darf nicht.


    Okay, das zur Versicherung selbst. Aber wie verhalten in einer Verkehrskontrolle, falls die Rennleitung einen Datenbankabgleich macht und unseren Sohn tatsächlich fragt: „die ist doch bis 45 versichert?“

    1. Er zeigt dann die Versicherungs-Bestätigung vor (Vertrags-Kopie bekäme er mit), Falls Fragen dazu, können die ja dann mit der Versicherung oder auch mit uns als Versicherungsnehmer Rücksprache nehmen. In der Regel sollte es das aber auch gewesen sein.


    Könnte man unseren Sohn dann belangen, „wegen sog. Verkehrsbehinderung“?

    Eindeutig nein, denn der Roller fährt laut mitgeführter COC ja nur bis 25 km/h. Es wäre hier also kein Verkehrsvergehen, sondern eine sog. Sonderform der Versicherung.

    Denn es handelt sich lt. Versicherungsbedingungen ja um einen Roller, den die Versicherung bis 45 km/h somit auch mit einschließt, auch wenn dieser nur max. 25 km/h darf. Und damit wäre der Roller nun mal passend und ausreichend versichert.


    Was aber nicht ginge, wurde mir auch gesagt:

    Keine zwei Versicherungen gleichzeitig für diesen Roller. Mit dieser Annahme lag ich also völlig daneben :pleite:.


    Weiterhin wurde mir auch gesagt, dass dies (wie oben geschrieben) bundesweit zwar eher selten, aber schon etwas länger praktiziert würde und bei einigen Versicherungen auf Nachfrage auch so geht, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das heißt, es ginge nicht prinzipiell und wohl auch nicht bei jeder Versicherung einfach so. Also wer evtl. mal ebensolches vor hat wie wir, unbedingt doch nachfragen + Papiere usw. vorlegen.


    Unser Resümee:

    Alles doch nicht ganz so einfach, aber schön zu sehen, es ginge bei Bedarf und unseren Gegebenheiten doch. Aber Mc Stender hat hier schon mal gut Recht, dass es mit der Rennleitung (denn alles können die ja auch nicht wissen), evtl. doch schon mal Probleme, wegen der Versicherung bei einem Datenbank-Abgleich, geben könnte.

    Bliebe also abzuwarten, ob tatsächlich und wie oft das dann so wäre. Rechtlich wären wir und das ist schon mal gut zu wissen, aber auf der sicheren Seite und in knapp 11 Monaten sowieso. Aber mit „evtl. Nervereien“ bis dahin, müssten wir halt leben oder es lassen.


    Ebenso mit erst mal „einem gewissen Misstrauen/Verdacht der Rennleitung“, ob das 25-iger, unter Sohnemanns-Führung tatsächlich nur 25 schafft und hier mal ein Rollenprüfstand Gewissheit :seg:schaffen sollte. Wie gesagt, alles wäre hier möglich. Aber wenn das Teil dann legal wäre, spricht sich das hier in der Gegend auch unter denen sicherlich auch rum und dann sollte es das auch gewesen sein.


    So, jetzt haben wir die Wahl der Qual, uns hier auch als Versuchskaninchen drauf ein zu lassen oder nicht, Denn exotisch ist das Ganze schon irgendwie.


    lg :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin ja der Meinung, dass Ihr alle weniger Stress und Arbeit habt, wenn Ihr Sohnemann einen eigenen, kleinen Chinaböller besorgt..

    (Schneller wird er dann von selbst..8o)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich täte es nicht "Testen".

    Die COC / Betriebserlaubnis ist ein einzelnes Ding und mit der Fahrgestellnummer "verheiratet".

    Offiziel gibt es eben nur eine.

    Und legst Du bei der Versicherung bis 45 vor.....

    Dann kann, bei einer Kontrolle, nicht mitten drinne, 25 da stehen.

    Da spielt die Rennleitung nicht mit. Kann ich mir nicht vorstellen.

    Die STVO sagt ja auch nur "eine". Nicht, wie es gerade past = Wahlweise. :lol:

    Früher wurde die "alte" COC auch gleich geschreddert um eben diesen "Zustand" zu vermeiden.

    Hattest Du VORHER keine Kopie gemacht, hatte der Tüver später nix zum "abschreiben".


    Dann gilt die 45er (und wenn das Teil nur 25 läuft, ist das dem Staatanwalt dann herzlich egal) , weil so Versichert.

    = der Führerschein vom Junior geht 5 Jahre in die Zukunft. :zubef:

    Was der Staatsanwalt dann noch aus dem Hut zaubert ......


    Ich täte da nix ausprobieren. Staatsanwälte können da echt unangenehm werden. :darth:

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ..... Ist dann eine Straftat. :unwech:


    Gruß

    Mc Stender



    Ps.: Wartet die Zeit doch einfach ab. Dann nehmt Ihr nächstes Jahr die 45er COC und habt einen "Familien-Roller". Jeder darf mal. :)

    Zum Einkaufen fahren. :thumbup:

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