Tausch der Roller Verkleidung

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  • Hallo Leute,


    habe da mal eine allgemeine frage.

    An dem Roller den ich bis vor kurzem hatte war eine Keeway R irgendwas Verkleidung (Weis mit Roten streifen),

    der Roller Rahmen etc laut Papiere ein "CPI Hussar" irgendwas".


    Muss so ein tausch der Verkleidung nicht eingetragen werden?


    Das war auch der Grund warum ich den wieder abgegeben und gegen einen Kymco im (verbasteltem) Originalzustand getauscht habe, weil ich da die ganze Zeit kein gutes Gefühl mit hatte mit dem teil. (Der ging zurück an den Vorbesitzer)


    Wenn man Blinker und Lampen etc austauscht gegen andere muss man ja auch entsprechende Nachweise der Zulassung für dieses Fahrzeug den "e Kram" haben, im zweifel sogar einen Ausdruck der Nachweise wo steht das es für dieses spezielle Fahrzeug zugelassen ist.


    Selbst mit Papieren des Spender Rollators hat man ja keinen Nachweis das das vom Hersteller zugelassen ist.


    Laut Google Bilder sehen beide Roller von der Bauform her gleich aus was Verkleidung und Lampen etc betrifft.

  • Wenn die Roller gleich aussehen, dann sollte es kein Problem

    Sein die Verkleidung zu tauschen.
    Oft gibt es einen Chinesischen Hersteller, aber verschiedene Importeure,

    dann hast du einen Roller mit 3 Unterschiedlichen Namen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn es past, dann past es.

    Wie @ B.Raupach schon schrieb.

    Ein Roller (Hersteller) und verschiedene Importeure = Verkaufsnamen.

    Auch die Deko = Aufkleber unterscheiden sich zumeist.


    Selten ist die Zulassungsnummer eine andere.

    Weil anderes Abgas z.b.

    Das wechselte mit der Zeit.

    Auch die Beleuchtung kann anders sein, da sollte dann der Tüv drüber schauen.


    Gruß

    Mc Stender

  • Jingbing

    Hat das Thema geschlossen.