Spritzschutz, Fender oder wie auch immer das Teil sich nennt!

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  • Ist es erlaubt den Spritzschutz wo sich das Katzenauge dran befindet zu entfernen?

    Finde dieses Teil so was von scheiße und ganz zu schweigen vom Aussehen.

    Also hinten am Roller

  • Mach mal bitte ein Foto vom Roller. Was für ein Gerät ist es überhaupt?

    Katzenauge muß dran sein und auch über einer bestimmten Höhe vom Boden aus.

    Der Spritzschutz heißt übrigens so weil er meistens bei Regen gut Dreck vom Fahrer abhält…

  • also, ich sag mal so.....legal ist das nicht zu entfernen.


    Wäre mir persönlich aber egal, hässlich ist das Ding an jedem Roller.

  • Wichtig wäre, dass das Katzenauge dran bleibt, da ist die Rennleitung scharf drauf.

    Das Katzenauge sollte eine E Kennzeichnung haben.

    Es gibt mittlerweile auch sehr Kleine.


    https://www.ebay.de/itm/272894652527?mkcid=16&mkevt=1&mkrid=707-127634-2357-0&ssspo=8HSYfN3LQva&sssrc=2349624&ssuid=CdNjGlFtRKK&var=&widget_ver=artemis&media=COPY


    PS. Ich würde das Teil als Schutzblech oder Spritzlappen bezeichnen.

    Einmal editiert, zuletzt von StillBand541 ()

  • Also wäre ein kürzen bis zum Katzenauge legal möglich?

  • es gibt da für Motorräder ne Formel, die ich natürlich nicht im Kopf habe, wie viel Prozent vom Hinterrad abgedeckt sein müssen.


    Ich denke die gilt auch für Roller.


    Gefunden.......


    Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a

    der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das

    hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken

    und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten

    Radmittelebene enden, bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler

    muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig " Hauptsache

    mit Prüfzeichen.Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung

    vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter

    über dem Boden liegen.

  • Also wäre ein kürzen bis zum Katzenauge legal möglich?

    Das Kürzen des Schutzblech ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese sollte nicht mehr als 150mm von Kannte Schutzblech bis Achsmitte des Rades gekürzt sein. Nur wenn ein Innenkotflügel am Rad vorhanden ist, darf es weg.

  • Hallo,

    das "Weiche" sorg dafür das das Wasser vom Hinterrad nicht Dir in´s Genick drückt.

    Also Dir den Rücken hoch spritzt (und dem Hintermann auf die Scheibe hoch) .


    Das "Katzenauge" hinten muß Rot sein und SENKRECHT zur Fahrbahn sichtbar + fest montiert sein.

    Zur Not auf einem anzufertigtem Winkel. Damit senkrecht zur Fahrbahn.

    Und Ja.

    Ein E-Zeichen muß drauf sein.


    Gibt´s für kleines Geld auch im Supermarkt bei den Fahrrädern.


    Gruß

    Mc Stender

  • Das Kürzen des Schutzblech ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese sollte nicht mehr als 150mm von Kannte Schutzblech bis Achsmitte des Rades gekürzt sein. Nur wenn ein Innenkotflügel am Rad vorhanden ist, darf es weg.

    Also ein Innenkotflügel am Rad ist vorhanden!

    Darf es jetzt komplett weg oder nur gekürzt werden, wenn man das Katzenauge in schmaler form woanders hinten anbringt.

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