Blinkerrelais austauschen 2-Pin 3-Pin

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  • Hallo,


    ich fahre einen Flex Tech Hurrican X2 und möchte das Original Blinkrelais gegen ein lastunabhängiges tauschen.


    Wie man auf dem Bild sieht, kommen von der Bordelektrik 3 Kabel zum Stecker.


    Die Blinkerei funktioniert tadellos, aber das grüne Kabel geht ins Nichts :/


    Wenn ich jetzt ein 2-poliges lastunabhängiges Relais einbaue, müßte das ja funktionieren ?


    20231006_131132[1].jpg

    Nicht jeder, der getan hat, was er konnte, hat auch gekonnt, was er getan hat.....

    Einmal editiert, zuletzt von Ochjoh ()

  • Theoretisch.

    Denke dran, Eintragen lassen.

    LED´s sind eine "Umrüstung" und die ist einzutragen.

    Die Bestimmungen und Regeln willst Du nicht Wissen.

    Also lass nen Tüver das OK geben.

    LED - Blinker haben einen anderen Winkel mit dem Licht.

    Deswegen haben div. Moped´s z.b. eine "Blinker-LED" im Spiegel.

    Da quer die Blinker vorn und hinten schlicht nicht zu sehen sind.


    Gruß

    Mc Stender


    Ps.: Die "Lastunabhänigen" sind auch nur für LED zugelassen. :/

    Bei Glühfäden muß sich der Rythmus ändern, wenn einer ausfällt. :kl:

  • Ich habe jetzt so ein lastunabhängiges Blinkerrelais verbaut., funktioniert top.

    Nettes Gimmick, man kann die Blinkfrequenz ändern :doppe:


    Gruß Michael


    s-l640.jpg

    Nicht jeder, der getan hat, was er konnte, hat auch gekonnt, was er getan hat.....

  • Mich hat es nur gewundert, warum das grüne Kabel in diesem Fall keine Funktion hat.

    Vielleicht ist der Kabelbaum auch nur für Tachos mit nur einer Blinkerleuchte vorbereitet.

    Öfter in den Spiegel schaue ich nur, wenn ich mit meinem 2-Takter unterwegs bin :P


    Mc Stender

    Ich habe mich schon eingehend mit dem Thema beschäftigt und noch nirgends solche Vorschriften gefunden.

    Kann ich das irgendwo in einer verlässlichen Quelle nachlesen ?

    Da hast du doch bestimmt einen Tipp für mich.


    Bei all meinen Umbauten an Rollern und Motorrädern in den vergangenen Jahren,

    hat das bis jetzt keinen interessiert.

    Weder den TÜV, noch die Jungs bei Polizeikontrollen, in die ich auch schon geraten bin.

    Es gibt natürlich Vorschriften bezüglich der Einbauhöhe und den Mindestabstand von Blinkern.

    Diese gelten allgemein für alle Arten von Blinkern.

    Nicht jeder, der getan hat, was er konnte, hat auch gekonnt, was er getan hat.....

  • Z.b. brauchst Du, bei LED Blinker im / am Spiegel, da die geprüften LED Blinker eben nicht von der Seite zu sehen sind.

    LED Blinker im /am Spiegel kann bei den "Normalen", bei LED muß sein.


    Bei den Tüver ist das ein seperater Ordner.

    Auch im "Papierkrieg" der E-Nummer ist haarkein außeinanderdividiert was, wie sein muß.


    Manchmal hat das auch seltsame Auswüchse.

    Z.b. der Oldtimer hatte die Blinker am Ausleger. Warum ?

    Das Bremslicht war zu hell. ^^

    Oder das Standlicht (eigendlich unten, neben dem Blinker, ist nach oben gewandert.

    Warum ?

    Blinker zu hell. ;) Ach nee.

    Standlicht darf von der "Haupt-Lichtquelle" nicht zu weit weg sein.


    DAS zu verstehen .... hab ich aufgegeben.

    Tüver komm her und sag an.

    Geht so oder so.

    Und dann Unterschreib.

    Thema durch.


    Es gibt keine E-Nummer, die den Tausch (Persil = immer und in / am jeden Fahrzeug) zuläst = Gültig ist.

    Nur entsprechende LED = LED oder Glühlampe = Glühlampe.


    Selbst das Blinkerrelais.

    LED ohne Rythmus-Änderung bei Ausfall einer Lampe zugelassen (LED´s halten ja wohl bis zum Schrottplatz).

    Glühfäden muß sich der Rythmus ändern.


    Neuerdings gibt es für Autoscheinwerfer Umrüstsätze auf LED.

    Da hängt aber eine "Liste" dran, explezit für jedes Auto / Modell / Baujahr. 8o


    Gruß

    Mc Stender


    Ps.: Bei einem Unfall wird es den Gutachter sehr wohl interessieren, was in Serie verbaut war. Der Unterschied ist schlieslich sichtbar.

    Wo ?

    Bei der Zulassung (COC) werden Foto´s gemacht und hinterlegt. So ist jederzeit zu sehen, wie der Zustand ab Werk war.

    Und wie getippert, der Unterschied ist deutlich sichtbar. Auch (z.b.) beim Auspuff.

    Auch wenn es den Tüver zunächst nicht interessiert. Ist ja auch nur ein Mensch.

  • Ehrlich gesagt, hatte ich gehofft, du könntest mir die Quelle deines Wissens verraten.

    Gesetzestexte, Regelungen, Vorschriften, oder irgendwas, wo ich das nachlesen kann.


    Die E-Nummer ist eine Kennzeichnung für geprüfte und in der EU zugelassene Teile.

    Sie sind nicht eintragungspflichtig, vorrausgesetzt, man verwendet sie für den bestimmten Zweck.

    Klar, das man einen Motorrad LED Blinker nicht an ein Auto schrauben sollte

    und dann das TÜV Siegel bekommt.

    Oder sonstiger Schwachfug.


    Anbauvorschriften kann man im §54 der StVZO nachlesen.

    Hält man sich daran, sollte man normalerweise keine Probleme haben.

    Hier gibt es komprimierte Informationen:

    Motorrad-Beleuchtung: Vorschriften fürs Licht am Motorrad 2023
    llll➤ Infos zur Motorrad-Beleuchtung, z.B. was die StVZO zur Motorrad-Beleuchtung schreibt, ob LED-Licht am Motorrad zulässig ist.
    www.bussgeldkatalog.org


    Was das Thema Mischblinker LED/Glühbirne betrifft, habe ich nirgends etwas gefunden,

    was dagegen sprechen würde.

    Ebenso über die Verwendung von lastunabhängigen Relais.

    Klar, wenn dir unterwegs eine Birne durchknallt, bleibt die Blinkfrequenz für die übrigen gleich.

    Bei LED Blinkern merkst du das ja auch nicht.

    Aber wie heißt es:

    Der Fahrer hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen...bla bla...zu überzeugen.

    Oder so ähnlich...


    Bei der Verwendung der Halogen/Glühbirne Version (wohlgemerkt beides Glühbirnen)

    muß man auch meist ein solches Relais verbauen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich noch hinzufügen,

    das auch LED Blinker vor dem Schrottplatz das Zeitliche segnen können.


    Ich weiß nicht wie andere Forumsmitglieder das Blinkerthema sehen, aber ich persönlich orientiere

    mich an Quellen, wo man klar sehen/lesen kann, so oder so isses.


    Gruß Michael

    Nicht jeder, der getan hat, was er konnte, hat auch gekonnt, was er getan hat.....

  • Beim 50er Roller nutzt auch ein Prüfzeichen nix.

    Anders ist's beim Motorrad.


    Bei den 50er Rollern darfst grad mal die Reifenmarke selbst wählen.

    ( Ausser Heidenau, gilt als abnahmepflichtiges Downgrade :D )


    Quelle: Hab wenn nötig Dienstags die DEKRA in meiner Werkstatt.


    Der Prüfer hat schon Roller NICHT Durchgewunken bei denen das Topcase nicht abnehmbar war.

    Auch die netten Zusatzblinker im Spiegel haben ohne ABE keine Chance.


    Bei einem Crash wär ich vorsichtig. Reicht schon wenn der Gegner sagt: "Hab keinen Blinker gesehen".


    Gesetzestexte gibt's dazu für Motorräder.


    Für 50er halt nicht.

    Da gilt: Jede Veränderung am Fahrzeug die NICHT der Typengenehmigung ( COC) entspricht, führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Ausnahme: Änderungen mit passender ABE für dein Fahrzeug in Verbindung mit Eintragung durch Prüfstelle.

  • Hallo,

    Du hast die Quellen ja schon genannt.

    Die E-Nummer.

    An dieser E-Nummer oder auch ABE hängt Papier und in dem steht wofür vorgesehen UND unter welchen bedingungen.

    Und dieses Papier schaut deutlich anders aus, bei "Normalen" und LED Blinkern.

    DORT findest Du deine Info´s.


    Das Blinkrelais sollte in den STVZO, der Zulassungsverordnung finden.

    Bei Ausfall eines Leuchtmittels (Glühfaden) hat sich die Blinkfrequenz zu ändern.

    Entfall bei LED.


    Auch 2. Lichtquelle vorne, kann auch Tageslicht sein, solltest Du dort finden.


    Auch sollte dort zu finden sein, das ein Hersteller !!! (vom Fahrzeug) seine (Original) Ersatzteile nicht Kennzeichnen muß.

    Warum ?

    Die Teile wurden ja mit der Zulassung (Bauartgenehmigung) vom Fahrzeug zugelassen.

    D.h. die Rechnung gilt als Nachweis, für Zugelassenes "Original-Teil", wenn keine Kennzeichnung vorhanden ist.

    Z.b. Scheinwerfer. Oder eben Blinker.


    Das kann (und ist) durchaus von der Bauserie / FIN (Fahrgestellnummer) abhänig.

    Daher sollte diese FIN auf der Rechnung zu finden sein um als Nachweis tauglich zu sein.

    Siehe Rechnung einer Werkstatt.


    Werden andere Teile, als "Original" verbaut, muß eben das Papier der E-Nummer eingehalten werden oder eben der Tüver nickt.

    Das Papier kann gerne 50-150 Seiten sein, ein dann einzuhalten sind.

    Bei Lichtkörpern keine seltenheit.


    Werden die Spezifikationen = Anbaubedingungen NICHT eingehalten, ist die Betriebserlaubnis = Versicherung Geschichte und die Polizei / Tüver kann eine Prüfung durch einen Sachverständigen aussprechen oder gleich (in schweren Fällen) an Ort und Stelle die Zulassung entziehen (Marke abkratzen), weiterfahrt untersagen.


    Bei einem Unfall kann die Versicherung Regress = Schadenersatz fordern. Laut STVO bis zu 50 Mio.


    Eine "Absolution" gibt es nur für die Glübirnen insoweit "zur Verwendung im Straßenverkehr in einer gekennzechneten Fassung mit dem angegebenen Wert in Watt"


    Bei den LED´s "zur Verwendung im Straßenverkehr, als Ersatz für eine entsprechende Leuchte gleicher Bauart". Und damit LED gegen LED.

    Siehe Papier zur E-Nummer. Unter Verwendungszweck.


    Gruß

    Mc Stender