​Angaben in COC nicht korrekt

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  • Moin Foristen,


    jetzt brauch auch mal euren geschätzten Rat.

    Da schau ich heute so ganz nebenbei mal wieder In meine Betriebserlaubnis und was sehe ich da?

    Es nicht die korrekte Reifen und Felgengröße eingetragen.

    Möglicherweise ist die COC nun ungültig?

    Eingetragen ist 10 Zoll die Rollerserie hat aber 12 Zoll und 120/70er Reifen, dass war seinerzeit auch mein

    Kaufgrund.

    Nova Motors habe ich über den Sachverhalt Informiert, nicht auzudenken was für einen Trouble das bei einer Verkerskontrolle oder Unfall geben kann.

    Wie seht Ihr die Sache?


    Immer wieder Montags....


    Grüße

    Rainer

    Einfachheit ist die ultimative Raffinesse.

  • Hallo Rainer,


    Tatsache ist Deine Beierberlaubnis ist ein Dokument und damit bindend.

    Hatte auch eine andere Bereifung auf meinem Motorrad, aber hatte dazu vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die ich immer mitführen musste, auch bei der TÜV- Abnahme, ob es für den Roller auch so was gibt, keine Ahnung.


    Falls Du das nicht hast, kannst Du bestimmt Probleme bekommen. Kann mir jetzt nicht vorstellen, dass die von der Trachtenguppe das kontrollieren, aber bei einem Unfall sieht es natürlich anders aus. Bin mal gespannt wie Nova Motors antwortet, bleibe auf jedem Fall am Ball und berichte weiter darüber.


    Gruß golfi

  • Das fatale ist ja das es keinem aufgefallen ist bzw man hat nichts geprüft, da Fahren jetzt möglicherweise hunderte Roller ohne ABE rum!?

    Man man...

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    Einmal editiert, zuletzt von Rainer () aus folgendem Grund: Brauch ne neue Brille lol

  • Würde mal zum TÜV fahren und fragen, wie und ob das Nachzutragen geht. Hatte ja den Energy auch, aber ebenfalls nicht drauf geachtet. Normal müßte sich der Importeur (Nova) drum kümmern ! :nw:

    Gruß, Uwe. :pop:

  • stonie Das wäre ja eine teure Einzelabnahme hab das mit meinem Spider mal gemacht das war ein Trouble trotz ABE

    vom Felgenhersteller.


    Noch was zur Reifengröße Zitat:


    Die Reifengröße lt. Kfz-Schein oder Betriebserlaubnis muss zwingend eingehalten werden, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Die Reifenmarke oder der Reifentyp ist nicht vorgeschrieben.

    Nach einer Änderung der StVZO § 36 ab 1.1.94 ist eine „Mischbereifung“ bei Motorrollern grundsätzlich erlaubt. Im Allgemeinen sind unterschiedliche Reifenmodelle oder -hersteller zulässig.


    Lets Roll Chinese

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  • Wer spricht denn hier von ner Abnahme ???????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

    Ne Auskunft hab ich gemeint ! :wal:

    Gruß, Uwe. :pop::unwech:

  • Rainer, ich wäre sofort ans Telefon und ein Gespräch mit dem Verkäufer gesucht und eine Auskunft verlangt.


    Du hast sie zwar informiert, aaaaaber kann lange dauern, bis Du eine Antwort erhältst, oder auch nicht.................



    Gruß golfi

  • Ich war gleich um 8 Uhr am Telefon und hab denen das geschildert und es wurde ein Case eröffnet gleich läuft...

    dann wurde das zum Support weitergereicht.

    Mann muss sich etwas durchhangeln bis jemanden bekommt der zuständig ist, ich wäre seinerzeit auch lieber

    zum ortsansässigen Händler gegeangen aber hier meiner Gegend gibt es absolut nix mehr an Händlern.

    Wenn ich da an die Zündapp Zeit zurück denke, es gab alles am Ort.

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    • Offizieller Beitrag

    @olaf422


    Das stimmt schon, was Du schreibst, aber da das ja mit Kosten verbunden ist und eigentlich vom Händler verbockt wurde, wäre ich da sehr angefressen!!

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