strom für beleuchtung ac auf dc

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  • eine kleine frage an die elektriker hier im forum....

    2t roller haben ja ac strom,wie bekomme ich dc 12v an tachobeleuchtung und SW birne wenn ich auf LED umbauen will??

    kann mir das jemand erklären und teile auflisten die ich brauche?

    beim speedfight 2 ist die tachobeleuchtung naja...die SW beleuchtng grottenschlecht. mit LED wirds hell,nur flackerts wie sau.

  • Hallo,

    sorry, dann must Du zum Tüv.

    Licht ist etwas, wo die Zulassung SOFORT erlischt, wenn Du umrüstes. Ohne Eintrag.


    Ein Gleichrichter, Elko mindestens 25V / ca. 470µF und dann ein StepDown Regler.

    12V und Auto-LED oder selbstgelötet von 5V. Widerstände nicht vergessen. 2V müssen in Wärme.


    Gruß

    Mc Stender


    Ps.: Selbes gilt für PKW´s.

    Kennzeichenleuchte mit Glühfaden = eine Zulassungsnummer.

    Mit Kennzeichenleuchten LED = andere Zulassungsnummer. Rüstest Du um, braucht´s nen Eintrag vom Tüver oder, beim Unfall wird´s Teuer. Richtig Teuer. Wegen ner Kennzeichenleuchte, wo nicht reingehört.


    Edit: Oder klemmst die Wechselspannung ab und hängst die Tachobeleuchtung an die Zündung = Batterie.

    Siehe den Spritanzeiger. Der kommt ja von der Batterie / Zündung.

  • danke für die info....lebe ja wie bekannt in kroatien....ist da also nicht so schlimm wegen cops und so.

    werde mal nen elektroniker hier anhauen

  • und es erlischt auch nicht die BE des Fahrzeuges,
    Die BE würde erlöschen, wenn Änderungen an den Lichttechnischen Einrichtungen vorgenommen würden.
    Der Scheinwerfer ist eine Lichttechnische Einrichtung (=Leuchteneinheit) = Scheinwerfer zusammen mit Leuchtmittel müssen und wurden geprüft und die Betriebserlaubnis gilt nur, wenn beide zusammen bleiben.
    Jedwede Änderung dieser "Einheit" benötigt eine neue Baumusterzulassung und damit eine neue Betriebserlaubnis
    Allerdings bleibt der Scheinwerfer ja unverändert - nur die Stromzuführung für das Leuchtmitel wird von AC auf DC umgebaut.
    Dem Scheinwerfer ist es sch****egal, ob AC oder DC als Quelle dient - es wird weder heller noch dunkler und nirgendwo in der BE steht etwas von AC oder DC.

    Tachobeleuchtung: Ob herkömmliche Glühlampe oder LED - ob rot, blau, grün oder lila - alles Schnurz für die Betriebserlaubnis, weil die Instrumentenbeleuchtung nicht Bestandteil der BE ist.

    Gruß Ralf

  • und es erlischt auch nicht die BE des Fahrzeuges,

    Bitte geh zum Tüv und Frage ob die "Beleuchtung" für die Betriebserlaubnis relevant ist.

    Die Antwort ist schlicht und ergreifend JA.


    Änderst Du die Beleuchtung, braucht es einen "Eintrag" vom Tüver oder auch den Seegen genannt.

    Erst recht bei LED. Denn ein Glühfaden straht meist 360° = rundrum.

    Eine LED meist "Nur" 60°. Daher ist ein anderer Vorschriftenordner relevant.

    Mal eben so, gibt´s nicht.


    Selbst bei einer (eigendlich recht unbedeutenden) Kennzeichenleuchte.


    Ein Tausch, Glühfaden gegen LED ist Eintragungspflichtig.

    Stellst 2 Auto´s nebeneinander. Unterschied ist ? Richtig, die Kennzeichenleuchte.

    UND die Zulassungsnummer in den Papieren. Einmal mit LED, einmal der "Klassiker" Glühfaden.


    Gruß

    Mc Stender


    Ps.: Damit ein Scheinwerfer funktioniert, incl. Fern und Abblendlicht, müssen die Glühfäden an einer ganz bestimmten Position sein. Sonst funktioniert es nicht. Daher ist auch ein Tausch Glühfaden gegen LED nicht möglich, wenn die Eigenschaften des Scheinwerfers erhalten werden sollen. LED´s können schlicht nicht 360° Leuchten und die "Helligkeit" eines Glühfadens erreichen.

    Und mehrere funktioniert der Scheinwerfer nicht mehr in seinen "vorgesehenen" Grenzen.

  • Mc Stender: Ja, du hast Recht...... "Beleuchtung" ist BE relevant.
    Dies hat ja niemand (ich auch nicht) bestritten.

    Es hat auch niemand geschrieben, dass jemand die Absicht hat, die Betriebserlaubnis relevante Beleuchtung (i.d.R. die Leuchten außen am Fahrzeug wie Scheinwerfer, Rückleuchten, Kennzeichenleuchten usw.) in irgendeiner Form zu verändern.
    Es hat auch niemand geschrieben, dass er diese Leuchten mit LED Leuchtmitteln ausstatten möchte.

    LED Leuchtmittel sollen (siehe oben) in die Tachobeleuchtung (= gemeinhin Instrumentenbeleuchtung) eingebaut werden und die Beleuchtung der Instrumente ist NICHT relevant für die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges.
    Auch eine Änderung der Spannungsversorgung für Scheinwerfer (hier: Die Umstellung von 12 Volt Wechselstrom auf 12 Volt Gleichstrom) ist hinsichtlich der Betriebserlaubnis für die Leuchten NICHT relevant.



    Bei der Baumusterzulassung wird der Scheinwerfer mit dem vorgesehenen Leuchtmittel (zusammen: Die Leuchte) und mit festgelegter Stromversorgung geprüft. Die Art der Stromversorgung ist dabei Nebensache, weil diese für die Prüfung immer aus einem Labornetzteil kommt.
    Dieses Labornetzteil erzeugt dann Strom mir einer angegebenen Spannung und einer angegebenen Stromstärke.
    Beispiel: 12 Volt / 5 A und dabei ist es völlig egal, ob Wechselstrom oder Gleichstrom verwendet wird.
    Scheinwerfer werden dabei auch immer nur mit der sogenannten Nennspannung geprüft - egal, dass man genau weiss, dass diese Nennspannung nachher im normalen Betrieb durchaus überschritten oder auch unterschritten werden kann.

    Ist halt so und damit musst Du leben - auch, wenn ich mal unterstelle, dass Du gerne etwas anderes lesen möchtest.
    Musst Du mal zum TÜV fahren und richtig nachfragen, welche Beleuchtungseinrichtungen für die Betriebserlaubnis relevant sind.
    Ich kann aber gerne die Tage mal nachschauen, ob ich noch irgendwo die "Technischen Ausführungsvorschriften für die Baumusterprüfung und Baumusterzulassung von Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen im Bereich der StVZO" finde....irgendwo im Keller müssten diese noch in Papierform liegen.
    Sollte ich sie finden, kannst Du sie gerne gegen Erstattung der Portokosten haben. Ich brauche sie nicht mehr.

    Gruß Ralf

  • Hallo,

    nochmal, änderst Du die Beleuchtung, ist das eintragungspflichtig.

    Selbst die Innenraumbeleuchtung. Obwohl sich da trefflich steiten läst, da ja nur "stehend" aktiv ist.

    LED´s strahlen NICHT 360°, wie ein Glühfäden. Daher ist das ein Umbau. ;)

    Auch ein Tacho bzw. die Beleuchtung, kann "Blenden". Und dann wird´s gefährlich.


    Gruß

    Mc Stender

  • Es gibt Leute, die haben eine feste Meinung und von der weichen sie niemals ab.
    Man nennt es "Beratungsresistent".

    Nicht wahr Mc Stender

    Das glaub ich eher weniger.


    JEDE absolut jede Änderung am Fahrzeug die von der Typengenehmigung abweicht und sei sie noch so klein hat zur Folge das die Betriebserlaubnis erlischt.


    Der Komplette Roller wurde vom KBA im Auslieferungszustand genehmigt aufgrund des Herstellergutachtens , in dem ALLE Technischen Daten Festgelegt sind .


    Dazu Zählt auch Die Bordelektrik.

    Für Dein Vorhaben musst Du den Regler ändern oder zusätzlich einen verbauen.

    Mit ABE und Muster Gutachten????


    Mag sein das das in Kroatien völlig egal ist, aber hier in DE halt nicht.


    Das hat jetzt mit Beratungsresistent rein gar nix zu tun.


    Was Du mit deinem Roller in Kroatien treibst ist HIER völlig uninteressant.


    Deswegen ist es auch die Aufgabe der Mod's , zu verhindern das hier Umbauten mit Anleitung gekritzelt werden.


    Das Du deinen 125er getunt hast und das ganze hier beschrieben hast war schon Grenzwertig.

    Da Du klar erklärt hast das das Teil in Kroatien rumfährt , haben wir noch ein Auge zugedrückt.


    Im übrigen solltest Du vielleicht wissen das MC auch Mod ist und den ganz grossen " Buzzer" auch gerne mal bedient wenn's ihm zu blöd wird.

  • Mc Stender

    Hat das Thema geschlossen.